Fre­quen­zen

Elektromagnetische Wellen eignen sich in einem begrenzten Frequenzbereich zur drahtlosen Übertragung von Signalen. Zur Gewährleistung einer effizienten Nutzung dieser endlichen Ressource werden internationale Harmonisierungsvereinbarungen getroffen. Auf nationaler Ebene werden in der Frequenzverordnung (bisher Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung) die Zuweisungen an bestimmte Funkdienste getroffen. Im Frequenzplan sind weitere Angaben zu den Nutzungsmöglichkeiten und deren Festlegungen getroffen.

Frequenzen können der Allgemeinheit zugeteilt werden (sog. Allgemeinzuteilung). Damit wird einerseits eine größtmögliche Flexibilität für den Einsatz der Frequenzen geschaffen. Auf der anderen Seite müssen jedoch eventuelle Störungen bei der gemeinsamen Nutzung einer Frequenz durch andere Nutzer in Kauf genommen werden.

In vielen Frequenzbereichen werden zum Schutz der Anwendungen die Frequenzen an einen Anwender oder Funknetzbetreiber einzeln zugeteilt (sog. Einzelzuteilung). In Verwaltungsvorschriften hat die Bundesnetzagentur ihr Handeln festgeschrieben, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten. Darüber hinaus sind im TKG rechtliche Vorgaben enthalten, die die Frequenzzuteilungen regeln.

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  • Frequenzverordnung
  • Frequenzplan
  • Infrastrukturnutzung
  • Verwaltungsvorschriften
  • Frequenzgebühren
  • Frequenzschutzbeiträge

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  • Bahnfunk
  • Betriebs- und Bündelfunk
  • Programme Making and Special Events (PMSE)

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  • Amateurfunk
  • Flugfunk

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  • 450 MHz
  • Rundfunk
  • Mobilfunknetze
  • Regionale Netze
  • Funkruf

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  • Kurzzeitzuteilungen
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  • Versuchsfunk
  • Wetterhilfenfunk
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  • Frequenzen unter 30 MHz
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