Verbraucherservice Elektrizität/Gas
Seit dem 13.7.2005 ist die Bundesnetzagentur, neben den Landesregulierungsbehörden, für die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasmärkte zuständig. Die Bundesnetzagentur versteht sich auch als Anwalt des Verbrauchers und ist deshalb bestrebt, ein breites Informationsangebot für die Elektrizitäts- und Gaskunden zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere bietet die Bundesnetzagentur Endkunden, die allgemeine Informationen zu den Elektrizitäts- und Gasmärkten wünschen oder die Schwierigkeiten mit Ihrem Netzbetreiber oder Energielieferanten haben, Hilfe an. Kontakt zum Verbraucherservice
Des Weiteren haben wir für Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen sowie die wichtigsten Aspekte zum Lieferantenwechsel in unserem Serviceflyer „Wechsel des Strom- und Gaslieferanten“ zusammengestellt. Ebenso stehen für Sie zusammenfassende Informationen zum besonderen Missbrauchsverfahren und im Glossar genaue Erklärungen zu fachspezifischen Begrifflichkeiten bereit.
Das Energieinformationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bietet Ihnen zudem Informationen für den Elektrizitäts- und Gasbereich an.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der dazugehörigen Rechtsverordnungen können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz einsehen.
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