Aktueller Hinweis
Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro wegen unzulässiger Faxwerbung für Masken und Schnelltests
Die Bundesnetzagentur ist wegen wiederholter Zusendung unerwünschter Faxwerbung für Corona-Schnelltests und FFP2-Masken gegen ein werbendes Unternehmen vorgegangen. Zuvor waren bereits mehrfach dessen Rufnummern abgeschaltet und eine Untersagungsverfügung ausgesprochen worden. Wegen dennoch fortgesetzten Verstoßes hat die Bundesnetzagentur nunmehr ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen das verantwortliche Unternehmen festgesetzt.
Das Unternehmen hatte in mehreren Fällen massenhaft unerwünschte Werbefaxe versandt. Insgesamt liegen mittlerweile über 2.800 Beschwerden hierzu vor. Die Bundesnetzagentur hatte zunächst jeweils die Abschaltung der in den Faxen beworbenen Rufnummern angeordnet und zudem präventiv dem Unternehmen zugeteilte weitere Rufnummern abschalten lassen. Nachdem sie schließlich dem Unternehmen unter Androhung des nunmehr festgesetzten Zwangsgeldes untersagt hatte, rechtswidrige Faxwerbung zu versenden, setzte dieses seine Werbung unvermindert fort. Für den Fall eines weiteren Verstoßes gegen die Untersagungsverfügung hat die Bundesnetzagentur zudem ein erneutes Zwangsgeld in der jetzt bereits einmal festgesetzten Höhe angedroht.
Faxwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten ist nach den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Das Unternehmen hat den Nachweis entsprechender Einwilligungen nicht erbracht.
Einen Überblick über Rufnummern, deren Abschaltung von der Bundesnetzagentur angeordnet wurde, finden Sie in unserer Maßnahmenliste. Betroffene können sich hier bei der Bundesnetzagentur melden.
Stand: 15.03.2022