BK6-22-253

Positionspapier zu energiewirtschaftlich relevanten Mess- und Steuerungsvorgängen nach § 19 Abs. 2 MsbG


- Beschlusskammer 6 -
- Beschlusskammer 7 -


13.07.2023

Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung wurde in § 19 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die Klarstellung aufgenommen, dass der Einsatz von Smart-Meter-Gateways (SMGW), die die Anforderungen der §§ 21 und 22 MsbG erfüllen, für die Übermittlung energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge erforderlich ist. Die Bundesnetzagentur wurde in diesem Zusammenhang zugleich ermächtigt, erforderlichenfalls die Reichweite der energiewirtschaftlich relevanten Mess- und Steuerungsvorgänge per Festlegung zu konkretisieren.


Am 13.02.2023 hat die Bundesnetzagentur dem Markt Leitlinien zur Verfügung gestellt, um die Einordnung zu erleichtern, welche Daten im bestehenden energiewirtschaftlichen Rechtsrahmen als energiewirtschaftlich relevant und damit als besonders schutzbedürftig gelten und welche Daten als rein betriebliche Daten gewertet werden.


Mit dem am 27.05.2023 in Kraft getretenen Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GDNEW) hat der Gesetzgeber nunmehr selbst den Begriff der energiewirtschaftlich relevanten Daten als „abrechnungs-, bilanzierungs- oder netzrelevante Standard- und Zusatzleistungen nach § 34“ MsbG definiert. Er hat in diesem Zuge einen detaillierten, abschließenden Katalog der Mess- und Steuerungsdaten erstellt.
Die Beschlusskammern 6 und 7 haben die gesetzlich vorgegebene Definition aufgegriffen und veröffentlichen im Zuge dessen nachfolgend das entsprechend aktualisierte Positionspapier:

Positionspapier vom 13.07.2023 (pdf / 27 KB)

Archiv bisher veröffentlichter Versionen:

Positionspapier vom 13.02.2023 (pdf / 78 KB)

Stand: 13.07.2023

Mastodon