Netz­ent­wick­lungs­plan Gas 2020-2030

Der Infrastrukturplan muss nach § 15a EnWG alle wirksamen Maßnahmen enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb netztechnisch erforderlich sind. Hierunter fallen die bedarfsgerechte Optimierung und Verstärkung des Netzes, der bedarfsgerechte Ausbau des Netzes sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Änderungsverlangen zum NEP Gas 2020-2030

Die Bundesnetzagentur kann nach § 15a Abs. 3 S. 5 EnWG innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Konsultationsergebnisses von den FNB Änderungen am Entwurf des Netzentwicklungsplan verlangen.
Sie hat am 19. März 2021 davon Gebrauch gemacht und ein Änderungsverlangen an die FNB gerichtet.

Das Änderungsverlangen bestätigt mit 175 Maßnahmen und einem Investitionsvolumen von 7,83 Mrd. Euro den überwiegenden Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen der FNB.

Da Wasserstoffinfrastrukturen jedoch nicht unter den Anwendungsbereich des § 15a EnWG fallen, können diese nicht Bestandteil der verbindlichen Netzentwicklungsplanung Gas sein und daher nicht berücksichtigt werden.

Andere bestätigte Maßnahmen beziehen sich auf die

  • geplanten LNG-Anlagen,
  • erforderlichen Ausbaumaßnahmen für grüne Gase (Grüngasvariante),
  • Versorgung in Baden-Württemberg (Auslegungsvariante Baden-Württemberg) und
  • Versorgungssicherheit in den Niederlanden, der Schweiz und Italien.

Mit Veröffentlichung des Änderungsverlangens entsteht für die FNB die Verpflichtung den aktuellen Netzentwicklungsplan entsprechend der ausgegebenen Änderungen innerhalb der nächsten drei Monate anzupassen.

Konsultationsergebnisse

Den tatsächlichen und potenziellen Netznutzern wurde im Zeitraum vom 01. Juli bis 27. August 2020 im Rahmen der Konsultation durch die Bundesnetzagentur Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des NEP Gas 2020-2030 Stellung zu nehmen.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen 24 Stellungnahmen ein.

Entsprechend § 15a Abs. 3 S. 1 EnWG sind diese Konsultationsergebnisse zu veröffentlichen.

Konsultation des Entwurfs durch die Bundesnetzagentur

Nach Vorlage des Entwurfs zum NEP 2020-2030 durch die Fernleitungsnetzbetreiber hat die Bundesnetzagentur vom 10. Juli bis zum 28. August 2020 alle potentiellen und tatsächlichen Netznutzer im Rahmen einer schriftlichen Konsultation angehört.

Öffentlicher Online-Workshop

Begleitend zur Konsultation veranstaltete die Bundesnetzagentur am 5. August 2020 einen öffentlichen Online-Workshop.

Weitere Informationen zu den Inhalten des Workshops finden Sie hier.

Konsultationsdokument zum NEP 2020-2030

Aufbauend auf den bestätigten Annahmen des Szenariorahmens zum NEP Gas 2020-2030 leiteten die FNB Maßnahmen ab, die in den nächsten zehn Jahren den sicheren und zuverlässigen Transport von Erdgas gewähren. Mit dem Konsultationsdokument zum NEP und einem begleitenden Workshop am 13.05.2020 wurden die Maßnahmen vorgestellt und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Äußerung gegeben. Im Rahmen der Konsultation gingen 32 Stellungnahmen ein:

Die Stellungnahmen wurden von den FNB auf ihrer Webseite www.fnb-gas.de veröffentlicht.

Nebenentscheidungen zum Änderungsverlangen

Die Bundesnetzagentur hat gem. § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG folgende Nebenentscheidungen zum Änderungsverlangen getroffen:
Beiladungsentscheidung EnBW zum NEP 2020 (pdf / 79 KB)

Kontakt

Referat 623

Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: NetzentwicklungsplanGas@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

§ 15a EnWG Netzentwicklungsplan der FNB

§ 15b EnWG Umsetzungsbericht

Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen (Incremental-Capacity-Verfahren)

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