Datenzugang
Direkter Datenzugang:
Wird ein direkter Datenzugang ermöglicht, sind vernetzte Produkte so zu konzipieren, dass die Daten direkt von einem Datenspeicher auf dem Gerät (über eine Schnittstelle, wie Kabel, Bluetooth oder Ähnliches) oder über einen Server (beispielsweise über ein digitales Interface) zugänglich gemacht werden. Der Nutzer hat dann die Möglichkeit, direkt auf die Daten des Produkts zugreifen zu können, ohne dass eine weitere beziehungsweise zusätzliche Einbindung des Dateninhabers erforderlich ist. Die Produktgestaltungspflicht gilt für vernetzte Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienste, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden, soweit der direkte Zugang relevant und technisch durchführbar ist.
Indirekter Datenzugang:
Wenn die Daten von den Nutzern (beispielsweise aus technischen Gründen) nicht direkt vom Produkt abgerufen werden können, muss der Dateninhaber einen indirekten Zugang ermöglichen. In diesem Fall muss der Nutzer Datenzugang beim Dateninhaber beantragen (zum Beispiel über ein geeignetes Webportal). Auf Verlangen des Nutzers muss der Dateninhaber auch Dritten die entsprechenden Daten bereitstellen.