Par­al­le­le Nut­zung von Da­ten­ver­ar­bei­tungs­diens­ten

Die Vorgaben in Artikel 34 Data Act zielen darauf ab, die parallele Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern und bestehende Hindernisse für Multi-Cloud- und Multi-Dienst-Anwendungen weiter zu reduzieren. Dadurch soll die Interoperabilität zwischen verschiedenen Diensten gewährleistet und eine gleichzeitige Nutzung mehrerer Anbieter ermöglicht werden.

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