Parallele Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten
Die Vorgaben in Artikel 34 Data Act zielen darauf ab, die parallele Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern und bestehende Hindernisse für Multi-Cloud- und Multi-Dienst-Anwendungen weiter zu reduzieren. Dadurch soll die Interoperabilität zwischen verschiedenen Diensten gewährleistet und eine gleichzeitige Nutzung mehrerer Anbieter ermöglicht werden.