EEG-Umlage

EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,240 ct/kWh

Homann: "EEG-Umlage steigt wie erwartet weiter an."

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 15.10.2013

Im kommenden Jahr beträgt die Umlage für die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütete Stromeinspeisung 6,24 ct/kWh. Dies gaben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) heute bekannt. Derzeit liegt die sog. EEG-Umlage bei 5,277 ct/kWh. Die EEG-Umlage wird von den ÜNB jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht deren ordnungsgemäße Ermittlung.

"Wie erwartet steigt die EEG-Umlage weiter an", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die wesentlichen Gründe für den Anstieg sind zum einen die gefallenen Preise an der Strombörse und zum anderen der Zubau an EEG-geförderten Anlagen. Darin sind erstmals in nennenswertem Umfang die Offshore-Windanlagen enthalten", so Homann weiter.

Insgesamt prognostizieren die ÜNB für das Jahr 2014 EEG Einspeisevergütungen in Höhe von 21,5 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von 2,2 Mrd. Euro gegenüber. Die Differenz zwischen prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG-Umlage. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die mit der EEG-Umlage zu finanzierende Differenz zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen.

Darüber hinaus muss auch das von den ÜNB geführte EEG-Umlagekonto über die Umlagezahlungen ausgeglichen werden. Dieses weist wegen der besonders hohen Einspeisung von Photovoltaikanlagen und der unerwartet stark gefallenen Börsenpreise für Strom in diesem Jahr ein Defizit in Höhe von 2,2 Mrd. Euro auf.

Die EEG-Umlage enthält zudem eine Liquiditätsreserve. Diese dient dazu, die Schwankungen der fluktuierenden Energieträger Wind und Sonne aufzufangen, an welche deutlich über die Hälfte der EEG-bedingten Auszahlungen geleistet werden. "Schon im vergangenen Jahr ist die Liquiditätsreserve auf zehn Prozent des erwarteten Differenzbetrags festgelegt worden. Dies hat sich bewährt und soll auch in diesem Jahr in gleicher Höhe erfolgen", erläuterte Homann. "Sollte die Liquiditätsreserve nicht in Anspruch genommen werden, wirkt dies mindernd auf einen möglichen Anstieg der EEG-Umlage im Folgejahr und kommt dadurch den Verbrauchern wieder zugute."

"Die heute genannte Zahl von 6,24 ct/kWh liegt glücklicherweise deutlich unter den im Frühjahr befürchteten fast 7 ct/kWh. Dennoch zeigt sie zwei Dinge: Es besteht Reformbedarf beim EEG und es bedarf eines verstärkten Wettbewerbsdrucks, z. B. durch den Wechsel des Energielieferanten, damit die gesunkenen Börsenpreise auch beim Verbraucher ankommen", betonte Homann.

Pressemitteilung (pdf / 827 KB)

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