Bundesnetzagentur stellt vorläufige Ergebnisse zum notwendigen Stromnetzausbau zur Diskussion

Homann: "Die großen Nord-Süd-Verbindungen sind weiterhin als energiewirtschaftlich notwendig einzustufen."

Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 27.02.2015

Die Bundesnetzagentur hat heute die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen für den Netzentwicklungsplan Strom 2024 und den Offshore-Netzentwicklungsplan 2024 gestartet.

"Im Kern zeigt sich, dass insbesondere die bereits im Bundesbedarfsplangesetz ausgewiesenen großen Nord-Süd-Verbindungen weiterhin als energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich einzustufen sind. Der Bedarf wird durch die Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur zum wiederholten Mal klar belegt", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Der rasche Ausbau unseres Stromübertragungsnetzes hat mit dem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und dem näher rückenden endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie an Dringlichkeit weiter zugenommen. Er ist eine Schlüsselfrage für den Erfolg der Energiewende", ergänzt Homann.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben ihre Entwürfe der Netzentwicklungspläne öffentlich konsultiert und überarbeitet. Diese enthalten alle Ausbaumaßnahmen, die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber bis 2024 für eine sichere Stromversorgung in Deutschland notwendig sind. Die überarbeiteten Pläne wurden von der Bundesnetzagentur unter Einbeziehung externer Wissenschaftler sorgfältig geprüft. Im Ergebnis hält die Bundesnetzagentur von den vorgeschlagenen 92 Maßnahmen derzeit 63 für erforderlich. Insbesondere die Nord-Süd-Gleichstromverbindungen von Emden nach Philippsburg, von Wilster nach Grafenrheinfeld und von Wolmirstedt nach Gundremmingen haben sich wiederum als notwendig erwiesen. Für derzeit noch nicht erforderlich hält die Bundesnetzagentur u.a. die von den Netzbetreibern geforderte Gleichstromverbindung von Kreis Segeberg nach Wendlingen.

Zusammen mit den vorläufigen Prüfungsergebnissen hat die Bundesnetzagentur auch den Entwurf eines Umweltberichts zu den Netzentwicklungsplänen veröffentlicht. In diesem werden die Umweltauswirkungen der beabsichtigten Netzausbauprojekte beschreiben und bewertet. Die Methodik der Prüfung bleibt gegenüber den Vorjahren weitgehend unverändert. Eine wesentliche Neuerung allerdings ist die Prüfung aller Gleichstrom-Verbindungen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen sowohl in einer Ausführung als Freileitung wie auch als Erdkabel.

Die Umsetzung der Energiewende kann nur gelingen, wenn sie durch einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens mitgetragen wird. Daher plant die Bundesnetzagentur auch in diesem Jahr wieder Informationsveranstaltungen, um einen Dialog mit der Öffentlichkeit über die Frage der Notwendigkeit des Leitungsausbaus zu führen. 

Die Öffentlichkeit und Behörden haben nun Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Netzentwicklungsplänen und zum Umweltbericht bis zum 15. Mai 2015 abzugeben. Die Entwürfe der Netzentwicklungspläne und des Umweltberichts sowie der Bestätigungen sind auf der Internetseite www.netzausbau.de/nep-ub3 veröffentlicht und liegen bis zum 10. April 2015 bei der Bundesnetzagentur in Bonn aus.

Im Anschluss an die Konsultation wertet die Bundesnetzagentur die eingegangenen Stellungnahmen aus und berücksichtigt diese in den Bestätigungen der Netzentwicklungspläne und im überarbeiteten Umweltbericht.

Pressemitteilung (pdf / 40 KB)

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