Die Bundesnetzagentur begrüßt die DSA-Verfahren der EU-Kommission gegen Snapchat und Porno-Plattformen
Ausgabejahr 2026
Erscheinungsdatum 26.03.2026
Der Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur (DSC) begrüßt die heute von der Europäischen Kommission bekannt gegebenen Schritte gegen Online-Plattformen zur Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) im Bereich Kinder- und Jugendschutz.
"Wir begrüßen die heute von der Europäischen Kommission bekannt gegebenen Schritte gegen Snapchat sowie vier Porno-Plattformen zum Kinder- und Jugendschutz. Wir freuen uns, dass wir aus Deutschland einen so wichtigen Beitrag leisten können. Die enge Zusammenarbeit mit europäischen und nationalen Behörden, insbesondere mit den Landesmedienanstalten und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz im Bereich Jugendschutz, verleiht der Durchsetzung des DSA spürbaren Schwung. Gemeinsam stellen wir sicher, dass die Plattformen die Vorgaben des DSA einhalten
“, sagt Johannes Heidelberger, Leiter des Digital Services Coordinators in der Bundesnetzagentur.
Die Europäische Kommission hat heute ein förmliches Verfahren nach dem Digital Services Act (DSA) gegen Snapchat eröffnet sowie in vier bereits laufenden Verfahren vorläufige Feststellungen („preliminarily findings“) gegen die Porno-Plattformen PornHub, Stripchat, XNXX und XVideos veröffentlicht. In allen Verfahren geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Online-Diensten. Das Verfahren gegen Snapchat wurde vom niederländischen DSC vorbereitet. Die Schritte stellen noch keine abschließenden Entscheidungen dar.
Jugendschutz als zentrales Anliegen des DSA
Bei den Ermittlungen gegen die vor allem bei Kindern und Jugendlichen populäre App Snapchat geht es u.a. um die Altersprüfung und das Design des Dienstes, das es ermöglicht, Minderjähre zur sexuellen Ausbeutung oder Anwerbung für kriminelle Aktivitäten zu kontaktieren, sowie illegale Inhalte zu verbreiten, hierunter insbesondere den Verkauf von Drogen und Vapes an Minderjährige.
In ihren vorläufigen Entscheidungen gegen die Porno-Plattformen PornHub, Stripchat, XNXX und XVideos stellt die Europäische Kommission fest, dass diese Plattformen keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben, um Minderjährigen den Zugang zu ihren Diensten zu verwehren Altersverifizierung durchführen und somit gegen die DSA-Vorschriften zum Jugendschutz verstoßen.
Der DSC in der Bundesnetzagentur unterstützt die Europäische Kommission in ihren Verfahren und holt dazu Informationen von nationalen Behörden und anderen Stakeholdern ein. In den Verfahren gegen Snapchat und die Porno-Plattformen haben die deutschen Landesmedienanstalten durch zahlreiche Hinweise und Informationen entscheidend zu den Ermittlungen beigetragen.
In ihren Ermittlungen hat sich die Europäische Kommission an den Leitlinien zum Schutz Minderjähriger orientieret, die im Sommer 2025 veröffentlicht wurden und zum Ziel haben, die Online-Sicherheit für Kinder und Jugendliche im Rahmen des DSA zu erhöhen hat. Diese konkretisieren die gesetzlichen Regeln des DSA, um ein sicheres Online-Erlebnis für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu den Verfahren der Europäischen Kommission finden sich unter Press corner | European Commission und Commission investigates Snapchat's compliance with child protection rules under the Digital Services Act | Shaping Europe’s digital future.
Aufgaben des Digital Services Coordinators in der Bundesnetzagentur
Der DSC in der Bundesnetzagentur ist als zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) und damit für alle Vermittlungsdienste mit Sitz in Deutschland zuständig. Er ist zentrale Beschwerdestelle für Online-User bei Verstößen gegen den DSA und koordiniert die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen und europäischen Behörden. Außerdem zertifiziert der DSC außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie Trusted Flagger. Ebenso prüft der DSC die Anträge von Forschenden auf Datenzugang zu den Daten der sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen.
Der DSC arbeitet bei der Umsetzung des DSA mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), den Landesmedienanstalten sowie der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der europäischen Kommission und den DSCs der anderen Mitgliedstaaten zusammen.
Weitere Informationen zum DSC sowie zum Beirat finden sich unter www.dsc.bund.de.