So­lar­an­la­gen des zwei­ten Seg­ments

Die Bundesnetzagentur führt seit 2021 gesonderte Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden (Solarausschreibungen des zweiten Segments) durch.

In den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments können Gebote für Anlagen abgegeben werden, die eine installierte Leistung von mindestens 1.001 kWp haben.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen finden Sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Insbesondere sind die §§ 28a, 29 bis 35a und 38c bis 38h EEG einschlägig.

Festlegung des Höchstwerts

Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2024 auf 10,50 Cent pro Kilowattstunde festgelegt (§ 85a Absatz 1 und 2 EEG).

Meldung von Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften

Der Gesetzgeber ermöglicht Bürgerenergiegesellschaften unter Einhaltung der Voraussetzung des § 22b EEG, eine Förderung von Anlagen ohne Teilnahme an einer Ausschreibung zu erhalten.

Hierzu muss der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden, dass die Solaranlagen von einer Bürgerenergiegesellschaft betrieben werden. Die Mitteilung muss innerhalb von drei Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.

Zur Meldung ist das Formular für Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften (pdf / 91 KB) zu nutzen, das per E-Mail an ee-ausschreibungen@bnetza.de gesendet werden kann.

An dieser Stelle werden auch die Registernummern der Anlagen veröffentlicht, sobald eine Mitteilung abgegeben wurde.

Kontakt

Referat 625 – Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de

Mastodon