Bio­me­than / Ge­bots­ter­min 1. Ok­to­ber 2022

Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Oktober 2022 bekannt.

Die Bundesnetzagentur gibt den niedrigsten und den höchsten Gebotswert der bezuschlagten Gebote und den durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert in dieser Runde nicht bekannt. Beide bezuschlagten Gebote wurden von einem Bieter abgegeben, so dass eine Veröffentlichung der Werte seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenlegen würden.

Es wurden 2 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 3.499 kW bezuschlagt.

Mit dieser Veröffentlichung wurden die Zuschläge öffentlich bekannt gegeben. Die Zuschläge gelten eine Woche nach dieser öffentlichen Bekanntgabe als bekanntgegeben.

Die Bekanntmachung war am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.

Gebote, die nicht auf der Liste stehen, haben keinen Zuschlag erhalten. Die Bieter werden über die Gründe der Nichtbezuschlagung gesondert benachrichtigt.

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 29 Abs. 1 EEG)

Hinweis:
Die in § 36k EEG festgelegte Begrenzung auf die Südregion darf erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und nur nach Maßgabe dieser Genehmigung angewendet werden (§ 105 Absatz 5 EEG).
Kurzübersicht
Abgabefrist für
den Gebotstermin
Ausschreibungs-
volumen (kW)
Höchstwert
(Neuanlagen) (ct/kWh)
Meldefrist für Genehmigungen
4. Oktober 2022152.02018,8113. September 2022

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 4. Oktober 2022
Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft.

Abgabefrist für diesen Gebotstermin ist Dienstag, der 4. Oktober 2022. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 152.020 Kilowatt.
Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der Leistung zu verstehen, die zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.

Herleitung:

Das Volumen von 150 Megawatt wird jährlichen vergeben; zusätzlich sind die im Vorjahr nicht vergebenen Mengen hinzuzuaddieren, § 28b Absatz 4 EEG 2021. Im Jahr 2021 wurden 2.020 Kilowatt nicht vergeben.

Höchstwert

Der Höchstwert für neue Anlagen beträgt für diesen Gebotstermin 18,81 Cent pro Kilowattstunde (gem. § 39l Abs. 1 EEG).

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Meldefrist Genehmigungen

Genehmigungen von Biomethananlagen müssen bis zum 13. September 2022 erteilt und an das Register gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können.

Nach § 39j i.V.m. § 39 Absatz 1 Nummer 2 und 3 EEG müssen die Genehmigungen drei Wochen vor dem Gebotstermin erteilt und gemeldet worden sein. Eine Verschiebung der Abgabefrist für die Gebote durch Feiertage oder Wochenenden ändert daran nichts.

Sofern Gebote für noch nicht genehmigte Anlagen (siehe Hinweis oben) abgegeben werden, bedarf es nur der Registrierung der geplanten Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister, die auch drei Wochen vor dem Gebotstermin erfolgen muss.

Formatvorgaben

Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 30a Abs. 1 EEG verbindlich vorgegeben. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Je Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Wird eine Bürgschaft eingereicht, so ist eine Bürgschaft je Gebot einzureichen.

Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie beispielsweise dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.

Achtung: Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht mehr zu verwenden.

Folgende Formulare sind im Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:
Formular Gebotsabgabe 4. Oktober 2022 (pdf / 2 MB)
Inhaber Genehmigung Biomethan (pdf / 614 KB)
Formblatt „Zusätzliche Standortangaben“ (pdf / 120 KB)
Angaben zum Bevollmächtigten (pdf / 45 KB)
Bürgschaft (pdf / 65 KB)
Rücknahme des Gebots (pdf / 74 KB)

Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 85 Abs. 2 EEG getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.

Weitere Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags gegebenenfalls benutzt werden müssen:

Antrag auf Erstattung der Sicherheit (pdf / 1 MB)

Stand: 12.10.2022

Kontakt

Referat 625 – Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de

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