Aktuell kein missbräuchliches Verhalten bei der Vermarktung von MagentaZuhause Hybrid-Produkten

Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 23.12.2015

Die Bundesnetzagentur hat die Überprüfung von MagentaZuhause Hybrid-Produkten der Telekom Deutschland GmbH mit Entscheidung vom 23. Dezember 2015 abgeschlossen. Aktuell besteht demnach kein missbräuchliches Verhalten bei der Vermarktung von MagentaZuhause Hybrid-Produkten.

Seit November 2014 vermarktet die Telekom Deutschland GmbH regional und seit März 2015 bundesweit sogenannte "Magenta Zuhause Hybrid"-Anschlüsse. Dabei werden die Bandbreiten von DSL-Anschlüssen mit Hilfe eines speziellen Routers mit freien LTE-Kapazitäten gebündelt. Die stationäre LTE-Komponente unterliegt keiner Bandbreiten-Drosselung, kommt allerdings nur ergänzend, d.h. sofern der Festnetzanschluss seine Bandbreitengrenze erreicht hat, zum Einsatz. Im Mobilfunknetz wird sichergestellt, dass die LTE-Kapazitäten prioritär für mobile LTE-Nutzer zur Verfügung stehen.

Ein Telekommunikations-Unternehmen hatte sich beschwert, ohne ein entsprechendes hybridfähiges Vorleistungsprodukt aufgrund von erheblichen Bandbreitennachteilen nicht wirksam mit der Telekom Deutschland GmbH konkurrieren zu können.

Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur hat alle zu berücksichtigenden Belange umfassend abgewogen und dabei insbesondere Wettbewerb, Innovation und Investition sowie die Nutzerinteressen berücksichtigt. Sie kam zum Ergebnis, dass derzeit keine Veranlassung zu einem Einschreiten im Wege eines Missbrauchsverfahrens und insbesondere nicht zu einer Untersagung der Hybrid-Produkte besteht. Zuvor wurden bereits mit Entscheidung vom 30. Oktober 2015 die Anträge auf Streitschlichtung als unbegründet abgelehnt.

Die Hybrid-Produkte zeichnen sich durch ein hohes Innovationspotential aus, das die Gewährung entwicklungsbedingter Vorreitervorteile rechtfertigt. Innerhalb der nächsten 12 Monate ist derzeit keine Marktverschließung zu erwarten. Je nach Marktentwicklung besteht für die zuständige Beschlusskammer die Möglichkeit, jederzeit von Amts wegen einzuschreiten.

Pressemitteilung (pdf / 25 KB)

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