Bundesnetzagentur legt Eigenkapitalrenditen für Strom- und Gasnetze fest

Homann: "Berechenbare Regulierungsentscheidungen sichern attraktive Investitionsbedingungen."

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 12.10.2016

Die Bundesnetzagentur hat heute den Eigenkapitalzinssatz für Strom- und Gasnetzbetreiber von 6,91 Prozent für Neuanlagen bekannt gegeben. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von 5,12 Prozent ermittelt. Derzeit betragen die Zinssätze 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen.

"Die Festlegung der Zinssätze spiegelt die seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten wider. Diese Entwicklung war im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu berücksichtigen und die Zinssätze abzusenken", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Die Bundesnetzagentur verwendet die bewährten Methoden zur Ermittlung der Zinssätze und sorgt so für verlässliche Rahmenbedingungen. Die Zinssätze gewährleisten, dass die Netzbetreiber die großen Investitionen der Energiewende stemmen können. Investitionen in Netze bleiben attraktiv."

"Sollte sich der Kapitalmarkt wider Erwarten drehen und ein Zinsanstieg Investitionen in erheblichem Maße und flächendeckend erschweren, kann die Behörde nachsteuern und die Festlegung anpassen", erläutert Jochen Homann die gesetzlichen Grundlagen.

Basiszins plus Wagniszuschlag

Der Eigenkapitalzinssatz, der ein Zinssatz vor Körperschaftsteuer ist, ergibt sich aus einem Basiszinssatz, der sich am 10-Jahresdurchschnitt risikoloser Kapitalanlagen orientiert, zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags, der das unternehmerische Risiko abbildet. Der Basiszinssatz wurde von 3,8 Prozent auf 2,49 Prozent abgesenkt, der Wagniszuschlag wurde auf 3,15 Prozent festgelegt.

Ein Vergleich mit jüngeren Entscheidungen europäischer Regulierungsbehörden zeigt, dass die ermittelte Bandbreite für den Eigenkapitalzinssatz dem internationalen Niveau entspricht.

Zinssätze gelten ab 2018 bzw. 2019

Die neuen Zinssätze gelten ab der nächsten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2018, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2019. Die Eigenkapitalrendite bleibt über die gesamte Regulierungsperiode von fünf Jahren konstant.

Die Festlegung zu den Eigenkapitalrenditen für Strom- und Gasnetzbetreiber für die nächste Regulierungsperiode ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/EKzins veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 140 KB)

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