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Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zur Energieregulierung

Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden sind für die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze zuständig. Eine Kontrolle der Endkundenpreise fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich. Weitere Informationen finden Sie unter Zuständigkeit der Bundesnetzagentur und Aufgabenabgrenzung.

Den rechtlichen Rahmen für das Tätigwerden der Bundesnetzagentur gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor.

Die Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur dient der Liberalisierung des Energiemarktes, die in den vergangenen Jahren auf europäischer Ebene angestoßen und durch mehrere EU-Richtlinien vorangetrieben wurde. Weitere Informationen finden Sie unter Historie der Liberalisierung.

Stand: 23.08.2006

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