Vergleichsverfahren Strom und Gas
Veröffentlichung der Ergebnisse der Vergleichsverfahren Strom und Gas gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 StromNEV und § 21 Abs. 1 Satz 2 GasNEV
Mit Festlegung vom 21. September 2005 (Az.: E405e-05-001/E 24-08-2005 und E405c-05-001/E 24-08-2005; Abl.: 18/2005, S. 1337) forderte die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) die Betreiber von Gas- bzw. Stromversorgungsnetzen zur Datenübermittlung für die ersten Vergleichsverfahren Gas und Strom auf. Zu übermitteln waren Daten bezogen auf das Geschäftsjahr 2004 oder den Zeitpunkt 31.12.2004.
Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 StromNEV und § 21 Abs. 1 Satz 2 GasNEV sind die Ergebnisse der Vergleichsverfahren von der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Diese Ergebnisse beruhen ausschließlich auf Daten, die von den jeweiligen Betreibern von Gas- bzw. Stromversorgungsnetzen an die Bundesnetzagentur übermittelt wurden.
Der Verfahrensablauf, insbesondere die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der gemäß § 24 Abs. 1 StromNEV und § 23 Abs. 1 GasNEV zu bildenden Strukturklassen, sowie die Ergebnisse der Verfahren werden im Einzelnen dargestellt.
Veröffentlichungstext (pdf/119 KB)
