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Vergleichsverfahren Strom und Gas

Veröffentlichung der Ergebnisse der Vergleichsverfahren Strom und Gas gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 StromNEV und § 21 Abs. 1 Satz 2 GasNEV

Mit Festlegung vom 21. September 2005 (Az.: E405e-05-001/E 24-08-2005 und E405c-05-001/E 24-08-2005; Abl.: 18/2005, S. 1337) forderte die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) die Betreiber von Gas- bzw. Stromversorgungsnetzen zur Datenübermittlung für die ersten Vergleichsverfahren Gas und Strom auf. Zu übermitteln waren Daten bezogen auf das Geschäftsjahr 2004 oder den Zeitpunkt 31.12.2004.

Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 StromNEV und § 21 Abs. 1 Satz 2 GasNEV sind die Ergebnisse der Vergleichsverfahren von der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Diese Ergebnisse beruhen ausschließlich auf Daten, die von den jeweiligen Betreibern von Gas- bzw. Stromversorgungsnetzen an die Bundesnetzagentur übermittelt wurden.

Der Verfahrensablauf, insbesondere die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der gemäß § 24 Abs. 1 StromNEV und § 23 Abs. 1 GasNEV zu bildenden Strukturklassen, sowie die Ergebnisse der Verfahren werden im Einzelnen dargestellt.

Veröffentlichungstext (pdf/119 KB)

Stand: 24.08.2006

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