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Mitteilung Verweigerung Gasnetzzugang

Mitteilung der Verweigerung des Gasnetzzugangs sowie Begründung gemäß § 20 Abs. 2 EnWG

Betreiber von Gasversorgungsnetzen können den Zugang zu ihren Netzen verweigern, soweit sie nachweisen, dass ihnen die Gewährung des Netzzugangs aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen unter Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Ablehnung ist in Textform zu begründen und der Bundesnetzagentur unverzüglich mitzuteilen.

Bitte stellen Sie sicher, dass auch innerhalb des Online-Buchungsverfahrens eine Erfassung von abgelehnten Netzzugangsanfragen und damit auch von Kapazitätsanfragen an Netzkoppelpunkten mit geringer/keiner freien Kapazität erfolgt. Das Online-Buchungsverfahren entbindet nicht von der Pflicht der Meldung von Netzzugangsverweigerungen.

Für diese Mitteilung der Gasnetzbetreiber stellt die Bundesnetzagentur folgende Excel-Formulare zum Download zur Verfügung. Benutzen Sie bitte nur diese Dateien, fügen Sie keine weiteren Tabellenblätter hinzu und nehmen Sie keine Änderungen am Format vor, damit Ihre Angaben automatisch weiterverarbeitet werden können:

Standardformular "Mitteilung der Verweigerung des Netzzugangs Gas" (xls/40 KB) - Stand 05.11.08

Standardformular "Mitteilung der Verweigerung des Netzzugangs" - Marktgebietswechsel Belieferung Letztverbraucher (xls/41 KB) - Stand: 05.11.08

Nur für Fernleitungsnetzbetreiber:

Quartalsmäßige Negativmeldung (xls/34 KB)

Zusätzlich stellt die Bundesnetzagentur für die ersten beiden Formulare ein pdf-Dokument mit Erläuterungen für die Meldung von Netzzugangsverweigerungen zur Verfügung:

Erläuterungen (pdf/168 KB) (Stand: 05.11.08)


Eine Übersendung der Netzzugangsverweigerungen im Gasbereich ist nur über das Netzbetreiberportal möglich. Für die Übermittlung steht im Netzbetreiberportal folgende Funktion zur Verfügung (Sonstige Datenübermittlungen Gas > Gasnetzzugangsverweigerung gem. §20 Abs. 2 EnWG). Über diesen Link können sowohl einzelne Excel-Dateien, als auch mehrere zusammengefasste Netzzugangsverweigerungen in einer zip-Datei übermittelt werden.

Im folgendem sind die einzelnen Bearbeitungsschritte nochmals kurz aufgelistet:

  1. Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  2. Überprüfen Sie die gemachten Angaben.
  3. Sofern Sie mehrere Dateien gleichzeitig übertragen wollen, fassen Sie sie in einer zip-Datei zusammen.
  4. Verschlüsseln Sie die zu übersendende Datei (Download Verschlüsselungsprogramm)
  5. Melden Sie sich mit Ihrer Betriebs- und Kontrollnummer beim Energiedaten-Portal der Bundesnetzagentur an.
  6. Wählen Sie die Funktion "Sonstige Datenübermittlungen Gas" aus.
  7. Unter: Art der zu übermittelnden Daten "Gasnetzzugangsverweigerung gem.§ 20 Abs. 2 EnWG" ist das Übersenden der verschlüsselten Datei näher beschrieben.
Stand: 11.11.2008

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