Elektrizität und Gas
Aufgaben der Bundesnetzagentur
Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Energiebereich sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).
Energieregulierung bedeutet die Überwachung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen ("Netzbetreiber") durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden. Das Energieversorgungsnetz wird sowohl von Energielieferanten ("Netznutzern") zur Belieferung von Kunden als auch von Kraftwerksbetreibern zur Einspeisung von Elektrizität benötigt. Da es für ein Netzgebiet immer nur einen Netzbetreiber gibt, könnte dieser seine Monopolstellung ausnutzen, um ausgewählte Netznutzer zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Daher müssen die Regulierungsbehörden sicherstellen, dass Zugang und Nutzung des Energieversorgungsnetzes für alle Netznutzer fair gestaltet ist.
Ziel der Energieregulierung ist die Schaffung von Voraussetzungen für mehr Wettbewerb auf den Märkten für Energieerzeugung, Energiehandel und Energielieferungen. Die Bundesnetzagentur leistet hierzu einen zentralen Beitrag unter anderem durch
- die Genehmigung der Netzentgelte für die Durchleitung von Strom und Gas
- die Verhinderung bzw. Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu den Energieversorgungsnetzen für Lieferanten und Verbraucher,
- die Standardisierung von Lieferantenwechselprozessen, und
- die Verbesserung von Netzanschlussbedingungen für neue Kraftwerke.
Seit 2011 erfüllt die Bundesnetzagentur darüber hinaus verschiedene Aufgaben beim Ausbau der Stromnetzinfrastruktur. Hintergrund: Die deutschen Stromnetze sind in ihrem jetzigen Zustand nur bedingt auf den Transport großer Mengen erneuerbarer Energien vorbereitet. Da Wind- und Solarenergie jedoch eine stark wachsende Rolle spielen, könnten schon in naher Zukunft zusätzliche Höchstspannungsleitungen erforderlich werden. Mit der Verabschiedung des NABEG hat der Gesetzgeber die Bundesnetzagentur daher beauftragt, für effizientere Zulassungsverfahren und damit einen beschleunigten Ausbau zu sorgen.
Hier finden Sie weitergehende Informationen über den Aufgabenbereich der Bundesnetzagentur und den Rechtsrahmen der Energieregulierung.
