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Bundesnetzagentur


Datenerhebung EEG

Übermittlung der Daten der EEG-Jahresendabrechnungen durch Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Stromlieferanten

Die Bundesnetzagentur nimmt Überwachungsaufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wahr. Gemäß § 61 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EEG hat sie die Aufgabe, den bundesweiten EEG-Ausgleichsmechanismus zwischen den Verteilnetzbetreibern, den Übertragungsnetzbetreibern und den Stromlieferanten zu überwachen. Zu diesem Zweck erhebt die Bundesnetzagentur zum 31. Mai die Daten der EEG-Jahresendabrechnung des Vorjahres von den Verteilnetzbetreibern und Stromlieferanten und zum 31. Juli von den Übertragungsnetzbetreibern. Für die Meldung der Daten sind die von der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellten Erhebungsbögen zu verwenden (§ 51 Abs. 3 S. 2 EEG).

Netzbetreiber

sind gemäß § 51 Abs. 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 EEG verpflichtet, die EEG-Jahresendabrechnung 2010 der Bundesnetzagentur bis zum 31. Mai 2011 elektronisch zu übermitteln. Für die Übermittlung der EEG-Jahresendabrechnung 2010 kann ausschließlich der aktuelle Erhebungsbogen verwendet werden.  

EEG-Erhebungsbogen Netzbetreiber Version 2010.I (xls/134 KB)

Stromlieferanten (Elektrizitätsversorgungsunternehmen)

sind gemäß § 51 Abs. 1 i. V. m. § 49 EEG verpflichtet, die EEG-Jahresendabrechnung 2010 der Bundesnetzagentur bis zum 31. Mai 2011 elektronisch zu übermitteln. Für die Übermittlung der Daten der EEG-Jahresendabrechnung 2010 kann ausschließlich der aktuelle Erhebungsbogen verwendet werden.

EEG-Erhebungsbogen Stromlieferanten Version 2010.I (xls/98 KB)

Anlagenbetreiber - Meldung direkt vermarkteter Mengen - entfällt zum 1. Januar 2012

Die Meldepflicht von Anlagenbetreibern, die für Strom aus Erneuerbaren Energien keine Vergütung nach dem EEG beanspruchen, sondern ihn an Dritte veräußern (sog. Direktvermarktung), gegenüber der Bundesnetzagentur entfällt mit In-Kraft-Treten des geänderten Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 1. Januar 2012. Dies gilt auch für den in 2011 durch Anlagenbetreiber direkt vermarkteten EEG-Strom.

Bei Rückfragen richten Sie sich bitte an eeg@bnetza.de oder telefonisch an die Rufnummer 0228/14 5666 (montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr) oder schriftlich an die:

Bundesnetzagentur
Referat 605
Postfach 8001
53105 Bonn

Meldung von Photovoltaikanlagen:

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind verpflichtet, Standort und Leistung von seit dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb genommenen Anlagen an die Bundesnetzagentur zu melden. Das Formular zur Meldung sowie Erläuterungen finden Sie auf der Seite Meldung von Photovoltaikanlagen.

Weitere Informationen

zur Erhebung von EEG-Daten finden Sie unter Informationen zur Datenerhebung.

Stand: 11.01.2012

Zusatzinformationen

Informationen zur Datenerhebung

Informationen zur Übermittelung der EEG-Daten an die Bundesnetzagentur

mehr dazu: Informationen zur Datenerhebung …


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