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Bündelfunk

Der Bündelfunk ist eine Mobilfunkanwendung für Sprach- oder Datenübertragung mit einer oder mehreren Versorgungszellen.

In jeder Zelle sind mehrere Übertragungskanäle verfügbar, von denen einer dynamisch zugewiesen wird, wenn ein Verbindungswunsch signalisiert wird. Durch diese dynamische Kanalzuweisung und durch die Bündelung mehrerer Kanäle werden eine sehr effiziente Frequenzausnutzung und eine hohe Verfügbarkeit gewährleistet. Über einen speziellen Organisationskanal erfolgt die Signalisierung, Steuerung und Überwachung. Bündelfunkfrequenzen werden für konkret definierte Versorgungsgebiete zugeteilt. Die konkrete Frequenznutzung bedarf zudem der Festsetzung der funktechnischen Parameter für jeden Standort.

Ein Unternehmen, das ein Bündelfunknetz betreiben möchte, benötigt eine Frequenzzuteilung nach § 55 Absatz 1 und 3 TKG. Eine Allgemeinzuteilung ist im Bereich des Bündelfunks nicht möglich. Denn die Bündelfunkfrequenzen werden für eine festgelegte Region zugeteilt und können folglich außerhalb dieser Region auch einem Dritten zugeteilt werden. Um in diesem Fall die effiziente Frequenznutzung zu gewährleisten und funktechnische Störungen zu verhindern, ist es erforderlich, dass die Frequenzen einzeln koordiniert und zugeteilt werden. Darüber hinaus kann bei einer Nutzung in Grenznähe eine einzelfallbezogene Koordinierung mit den Nachbarstaaten erforderlich werden.

Stand: 07.06.2011

Zusatzinformationen

Weitbandiger Bündelfunk

Nutzung der Frequenzbereiche

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Betreiber öffentlicher Bündelfunknetze

Liste der Betreiber öffentlicher Bündelfunknetze

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Schmalbandiger Bündelfunk

Infopaket

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