Kurzzeitnutzungen
Antragsformblatt, Ausfüllhinweise und Sondervereinbarungen Kurzzeitnutzungen
Personen und Firmen mit Wohn-/Firmensitz in Deutschland wenden sich an die für den Veranstaltungsort zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur.
Wo welche Außenstelle in Deutschland zuständig ist, finden Sie zusammen mit den Kontaktdaten in der beiliegenden Übersicht:
Übersicht der Ansprechstellen (pdf/65 KB)
Personen und Firmen die Ihren Wohn-/Firmensitz nicht in Deutschland haben wenden sich an das Referat 223 unter folgender Adresse:
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 223
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
Deutschland
E-Mail: ShortTerm@BNetzA.de
Antragsteller sind gehalten, Anträge nicht später als 4 Wochen vor dem beabsichtigten Start der Nutzung zu stellen. Für später eingehende Anträge - insbesondere bei Frequenznutzung in Grenznähe zum benachbarten Ausland - kann eine zeitgerechte Zuteilung nicht in Aussicht gestellt werden.
Hiervon abweichend können für Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsorte besondere Regelungen getroffen werden. Eine Liste dieser Veranstaltungen bzw. Orte sind in der Übersicht zusammengefasst:
Spezielle Orte:
Spezielle Veranstaltungen:
Ein Antrag kann formlos oder unter Verwendung eines Antragformblattes gestellt werden.
Zusätzliche Hinweise sind in diesem Infoblatt zum Herunterladen zusammengefasst:
