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Frequenzregulierung

Für jeden modernen Industriestaat stellt die ausgewogene und effiziente Nutzung des Frequenzspektrums eine wesentliche Infrastrukturvoraussetzung dar. Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage nach drahtlosen Kommunikationsmöglichkeiten und den physikalischen Eigenschaften der Wellenausbreitung gewinnt die internationale Abstimmung der Spektrumsnutzungen zunehmend an Bedeutung. In der Bundesnetzagentur werden im Bereich der internationalen Frequenzregulierung unter anderem die nachfolgenden Aufgaben wahrgenommen, die in weiten Bereichen sowohl konzeptionelle als auch ausführende Ausprägungen aufweisen.

Frequenzbereichszuweisung

Die rechtliche Grundlage für jede Frequenznutzung in Deutschland ist die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV), welche auf dem internationalen Zuweisungsplan aus der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO-Funk – englisch Radio Regulations) basiert. Daher ist die FreqBZPV nach Änderungen im internationalen Zuweisungsplan zu überarbeiten. Gleichzeitig werden europäische und nationale Besonderheiten bei der Aufstellung des Planes berücksichtigt.

Änderungen durch die Weltfunkkonferenz 2007

Die Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2007 wurden unter Beteiligung der Bundesnetzagentur in der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung umgesetzt. Wesentliche Änderungen waren zusätzliche Zuweisungen und Nutzungsbedingungen für den Mobilfunkdienst, insbesondere im Hinblick auf "Internationale Mobile Telecommunication (IMT)", die Ausgestaltung des Erderkundungsfunkdienstes über Satelliten und die Eröffnung von Nutzungsmöglichkeiten für aeronautische Telemetrie. Zusätzliche Zuweisungen sind auch für den Flugfunkdienst und Amateurfunkdienst aufgenommen worden, ebenso wie Nutzungsmöglichkeiten für Breitbandzugänge im Rundfunkband V.

Vorbereitung der Weltfunkkonferenz im Jahr 2012

Die Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) wird, als einzig zuständiges Gremium zur Änderung der Vollzugsordnung für den Funkdienst, wieder wesentliche Entscheidungen zur globalen Ausgestaltung der Spektrumsnutzung treffen. Besonders hervorzuheben seien nur die Themen Unbemannte Luftfahrtsysteme, moderne Funkanwendungen zur Klimabeobachtung und Katastrophenschutz und weltweiter Einsatzfähigkeit von Reportagefunkanwendungen, sowie die Einsatzmöglichkeiten kognitiver Funktechnologien. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Flexibilisierungsmöglichkeiten der internationalen Vereinbarungen zur Frequenzverwaltung.

Die Vorbereitungen zur Weltfunkkonferenz 2012, insbesondere die Organisation der europäischen Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT), werden durch die Arbeitsgruppe Konferenzvorbereitung (WG CPG) in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen Frequenzverwaltung (WG FM) und Frequenztechnik (WG SE) im Rahmen des Ausschusses für Elektronische Kommunikation (ECC) durchgeführt, und durch die Mitarbeit der Bundesnetzagentur in den Gremien des ECC auch mitgestaltet. Dazu gehört auch die abgestimmte Vertretung der europäischen Interessen bei Tagungen von Arbeitsgruppen des Funksektors der Internationalen Fernmeldeunion (ITU- R) in Genf.

Wie bereits für frühere Weltfunkkonferenzen erfolgt die nationale Vorbereitung in einer Arbeitsgruppe zur Festlegung deutscher Positionen unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Die dieser Gruppe nachgelagerten Arbeitskreise zur detaillierten Sacharbeit werden von der Bundesnetzagentur geleitet und stehen der interessierten Fachöffentlichkeit offen.

Informationen zur Arbeitsgruppe und ihren Arbeitskreisen finden Sie unter http://ng.bmwi.bund.de

Stand: 07.10.2011

Zusatzinformationen

Frequenzbereichs-Zuweisung

Der Nationale Frequenzbereichs-Zuweisungsplan und international vereinbarte Frequenzbereichs-Zuweisungen an Funkdienste

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Frequenznutzungskonzepte

Das technisch nutzbare Frequenzspektrum als begrenzt verfügbare Ressource

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