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International Roaming

Was ist Roaming?

Wesentliches Leistungsmerkmal von GSM- und UMTS-Mobilfunkdiensten ist das Roaming zwischen unterschiedlichen Mobilfunknetzen. Unter Roaming versteht man die Nutzung der SIM-Karte des eigenen Mobilfunknetzbetreibers (Betreiber des Heimnetzes) in einem anderen Mobilfunknetz (besuchtes Netz). Beim besuchten Netz kann es sich entweder um ein ausländisches Mobilfunknetz handeln (International Roaming) oder um ein anderes Mobilfunknetz im eigenen Land (nationales Roaming).

Wodurch unterscheiden sich nationales und internationales Roaming?

Beim nationalen Roaming nutzt ein Mobilfunknetzbetreiber, der sein Angebot national nicht eigenständig flächendeckend erbringen kann, die Kapazitäten eines anderen Mobilfunknetzbetreibers im Inland. Ein erhöhtes Entgelt fällt hierbei für den Endkunden grundsätzlich nicht an.

Im Falle des International Roaming werden Teile der Telekommunikationsdienstleistung von einem ausländischen Netzbetreiber erbracht. Der Heimnetz-Betreiber, dessen Nutzer sich bei einem ausländischen Netzbetreiber einbucht, hat vertragsmäßig verabredet,

  • dass sich dieser Endkunde in das ausländische Netz einbuchen darf, um andere Endkunden innerhalb dieses ausländischen Netzes, in anderen ausländischen Netzen oder in seinem Heimnetz zu erreichen und selbst erreichbar zu sein,
  • dass die vom ausländischen Anbieter erbrachte Dienstleistung über den Heimanbieter des Endkunden in Rechnung gestellt wird.

In der Regel fallen hierfür erhöhte Entgelte für den Endkunden an.

Kostenkontrolle

Entgeltkontrolle bei International Roaming

Um die Höhe der Entgelte für die Nutzung Ihres Handys im Ausland im Griff zu behalten, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen: Informieren Sie sich beispielsweise vor Reiseantritt über die aktuellen Preise Ihres Anbieters, deaktivieren Sie ggf. Ihre Mailbox und bestimmen Sie ggf. manuell den ausländischen Anbieter, über den Sie telefonieren bzw. erreichbar sein wollen. Achten Sie auch bei Datendiensten auf mögliche erhöhte Entgelte.

Gesprächsentgelte im Ausland

Im Vergleich zu einem Telefonat innerhalb Deutschlands ist das Telefonieren mit der SIM-Karte eines deutschen Mobilfunkbetreibers in einem ausländischen Mobilfunknetz in der Regel teurer. Auch im Falle von eingehenden Anrufen fallen Gesprächsentgelte an. Die Höhe dieser Entgelte ist vom jeweiligen besuchten Netz abhängig. Informieren Sie sich daher über die Preise bei Ihrem Mobilfunkanbieter. Dieser bietet Ihnen gewöhnlich über seine Kundenniederlassungen, Telefon-Hotline und das Internet umfangreiche Informationen zum Thema International Roaming an. Erkundigen Sie sich auch, ob Ihr Anbieter spezielle International-Roaming-Tarife anbietet.

Entgelte für die Mailbox

Beim Abhören Ihrer Mailbox im Ausland fallen in der Regel International-Roaming-Entgelte an. Zusätzliche Entgelte für die Gesprächsweiterleitung ins Ausland können anfallen, wenn die Umleitung von Anrufen auf die Mailbox vor Reiseantritt nicht ausgeschaltet ist. Auskünfte zur Aktivierung und Deaktivierung der Anrufumleitung auf die Mailbox erhalten Sie bei Ihrem Anbieter.

Wahl des ausländischen Anbieters

Um im Ausland das günstigste Mobilfunknetz auswählen zu können, müssen Sie Ihr Handy auf „manuelle Einstellung“ umschalten. Dann ist es möglich, aus der Liste der verfügbaren Netze das gewünschte Netz auszuwählen. Details entnehmen Sie der Bedienungsanleitung Ihres Handys. Wichtig ist, nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland das Netz Ihres Heimnetz-Betreibers wieder einzustellen.

Datendienste

Auch bei Datendiensten wie z.B. SMS, WWW, WAP-Dienste oder E-Mails fallen gewöhnlich International Roaming Entgelte an. Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über die genauen Preise.

Weitere Hinweise zur Nutzung Ihres Handys im Ausland erhalten Sie in den Kundenniederlassungen, über die Telefon-Hotline oder die Internetseiten Ihres Mobilfunkanbieters.

Roaming im EU-Ausland

Besondere Regelungen gelten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Auf Basis der "Roaming-Verordnung" (siehe auch Kasten "EU-Verordnungen"), die seit 2007 in Kraft ist, können Kunden, die im EU-Ausland über das Handy telefonieren, beim jeweiligen Anbieter in Deutschland den sog. Eurotarif einrichten lassen. In diesem Fall gelten dann besondere Kostenobergrenzen für Gespräche und SMS sowie spezielle Schutzmaßnahmen bei mobilen Datenverbindungen, also beispielsweise beim Aufruf von Internetseiten über das Handy oder das Notebook.

Seit dem 1. Juli 2010 dürfen für abgehende Handy-Anrufe höchstens 39 Cent pro Minute (zzgl. Mehrwertsteuer); bei eingehenden Anrufen nicht mehr als 15 Cent pro Minute (zzgl. Mehrwertsteuer) abgerechnet werden. Ab dem Sommer 2011 sinkt der Minutenpreis für abgehende Anrufe auf 35 Cent bzw. für eingehende Anrufe auf 11 Cent pro Minute (jeweils zzgl. Mehrwertsteuer).

Bei abgehenden Telefonaten dürfen höchstens die ersten 30 Sekunden pauschal berechnet werden; danach muss eine sekundengenaue Taktung erfolgen. Bei ankommenden Gesprächen muss immer sekundengenau abgerechnet werden.

Beim Versand von SMS gilt die Regelung, dass die Kosten pro SMS einen Betrag von 11 Cent (zzgl. Mehrwertsteuer) nicht überschreiten dürfen. Der Empfang von SMS ist, wie auch im Inland, kostenfrei.

Besonders verbraucherfreundlich ist, dass seit dem 1. Juli 2010 der Empfang von Sprachnachrichten auf der Mailbox auch dann kostenlos bleibt, wenn sich der Kunde im EU-Ausland befindet. Hört er eine Nachricht ab, können die Netzbetreiber die Verbindung aber weiterhin in Rechnung stellen.

Für Roaming-Datenverbindungen gilt seit Juli 2010 folgende Regelung: Mobilfunkanbieter müssen ihren Kunden die Möglichkeit anbieten, Roaming Datenverbindungen ab einem bestimmten monatlichen Betrag unterbrechen zu lassen, um allzu hohe Rechnungen zu vermeiden. Dabei sind verschiedene Obergrenzen möglich, wobei auf jeden Fall eine Obergrenze in Höhe von 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) im Angebot sein muss. Dabei gilt dieses Limit automatisch für alle Kunden, die sich nicht für eine andere oder generell gegen eine Obergrenze entscheiden. Weiterhin schreibt die "Roaming-Verordnung" vor, dass die Einrichtung, Änderung oder Löschung einer Obergrenze für die mobile Datennutzung jederzeit möglich ist und ab dem 1. November 2010 vom jeweiligen Anbieter innerhalb eines Werktages umgesetzt werden muss.

Sobald der Kunde 80 Prozent der vereinbarten Grenze erreicht, muss er eine Nachricht auf dem Gerät, das er zum mobilen Surfen nutzt (z. B. Handy oder Notebook), erhalten, die ihn darüber informiert. Ist die Obergrenze von 100 Prozent erreicht, erhält der Kunde eine weitere Information, die darüber hinaus Einzelheiten enthält, wie er ggf. die Datennutzung fortsetzen kann. Die Datenverbindung wird unterbrochen, wenn der Kunde nicht aktiv auf diese Nachricht reagiert, also nicht anzeigt, dass er weitersurfen möchte. Dadurch wird sein monatlicher Rechnungsbetrag für die Datennutzung auf die vereinbarte Obergrenze beschränkt.

Die Kunden haben weiterhin die Möglichkeit, mit ihrem Anbieter abweichende Tarife zu vereinbaren, die je nach dem individuellen Nutzungsverhalten auch günstiger als der Euro-Tarif ausfallen können.

Stand: 01.07.2010

Zusatzinformationen

EU-Verordnungen

International Roaming - EU-Verordnungen über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft

mehr dazu: EU-Verordnungen …


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