Navigation und Service

Bundesnetzagentur


010xy Betreiberkennzahlen

Betreiberkennzahlen Betreiberkennzahlen sind Nummern gemäß § 3 Nr. 13 Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beginnen mit der Ziffernfolge 010 und sind grundsätzlich fünf Stellen lang; mit 0100 beginnende Betreiberkennzahlen sind sechs Stellen lang.

Betreiberkennzahlen dürfen ausschließlich für eine Betreiberauswahl und eine Betreibervorauswahl § 40 Abs. 1 TKG genutzt werden.

Die Betreiberkennzahl hat den Charakter eines Prefixes. Sie kann von Teilnehmern einer Rufnummer vorangestellt werden, um im Einzelwahlverfahren einen Betreiber auszuwählen.

Zuteilungen von Betreiberkennzahlen erfolgen auf Antrag in Form von direkten Zuteilungen im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1 Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV).

Anhörung zum Entwurf einer Änderung des Nummernplan Betreiberkennzahlen; Bereitstellung von Kennzahlen für netzinterne Zwecke. (pdf/36 KB)
Amtsblatt Nr. 12, Mitteilung Nr. 338 v. 22.06.2011

Stand: 22.06.2011

Zusatzinformationen

Antragsverfahren Betreiberkennzahlen

Amtsblatt 12/2008 Mitteilung 327/2008

mehr dazu: Antragsverfahren Betreiberkennzahlen …

Nummernplan Betreiberkennzahlen

Amtsblatt 06/2011, Verfügung Nr. 28/2011

mehr dazu: Nummernplan Betreiberkennzahlen …

Verzeichnis zugeteilter Betreiberkennzahlen

vergebene Betreiberkennzahlen
Stand: 07.02.2012

mehr dazu: Verzeichnis zugeteilter Betreiberkennzahlen …


Diese Seite:

© Bundesnetzagentur - 2012