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0137

Massenverkehrs-Dienste (Massenverkehrs Rufnummern)

Aktuell wird der Nummernplan für Dienste, bei denen Massenverkehr erzeugt wird, erarbeitet. Bisher gibt es keine Regeln für Massenverkehrs Rufnummern. Die Bundesnetzagentur teilt aber auf Antrag im Sinne von Einzelfallentscheidungen Rufnummernblöcke (RNB) der Struktur (0)137 xxx yyyy an Betreiber von Tk-Netzen zu, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er kurzfristig Massenverkehrs-Dienste anbieten will. Ein RNB umfasst 10.000 Rufnummern.

Listen der belegten, zugeteilten bzw. noch freien RNB sowie der dazugehörigen Anrufratenobergrenze und die Anschriften der Zuteilungsnehmer können in Dateiformat heruntergeladen werden. Pro Kombination aus Tarif und Anrufratenobergrenze teilt die Bundesnetzagentur im allgemeinen nicht mehr als einen 10.000er RNB zu.

Anträge können an folgende Anschrift gerichtet werden:

Bundesnetzagentur
Referat 118
Postfach 8001
55003 Mainz

Email: nummernverwaltung@bnetza.de

Telefax: 0 6131 18-5637

Rufnummernbereich (0)137 für Massenverkehrs-Dienste; Preisfestlegungsverfahren nach § 67 Abs. 2 TKG,
Amtsblatt Nr. 16, Verfügung 45/2007 v. 15.08.2007

Rufnummernbereich (0)137 für Massenverkehrs-Dienste, Auswertungsergebnis der Anhörung in Mitteilung 718/2008: “Verlagerung in den Rufnummernbereich (0)500 oder Verbleib im Bereich (0)137“,
Amtsblatt Nr. 14, Mitteilung Nr. 440/2010 v. 28.07.2010 (pdf/87 KB)

Massenverkehrs-Dienste, Anhörung zum Entwurf eines Nummernplans und Antragsverfahrens für Massenverkehrs-Rufnummern sowie zum Entwurf eines teilweisen Widerrufs bestehender Zuteilungen,
Amtsblatt Nr. 14, Mitteilung Nr. 441/2010 v. 28.07.2010 (pdf/16 KB)


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