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Rufnummern für Nutzergruppen werden in Form von Rufnummernblöcken (RNB) an beliebige Gruppen natürlicher oder juristischer Personen auf Antrag vergeben.
Die Größe eines zuzuteilenden Rufnummernblockes richtet sich entweder nach der Anzahl der insgesamt zu adressierenden Endeinrichtungen oder nach den von bestehenden TK-Anlagen in Anspruch genommenen Rufnummernblöcken.
Zuteilungen erfolgen in Anwendung der Regeln für die Zuteilung von Rufnummern für Nutzergruppen (Verfügung 23/1997 vom 22.01.1997 im Amtsblatt 2/97 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation, geändert durch Verfügung 012/2004 vom 21.04.2004 im Amtsblatt 8/2004 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post).
