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Online-Dienste
Rufnummern aus den Gassen (0)191 bis (0)194 werden von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für das Angebot von Online-Diensten zur Verfügung gestellt.
Online-Diensterufnummern müssen für einen Telekommunikationsdienst, der den Zugang zu Datendiensten (z. B. Internet) ermöglicht, genutzt werden. Online-Dienste sind grundsätzlich frei tarifierbar, d. h. der jeweilige Diensteanbieter kann den Preis seiner TK-Leistung selbst festlegen. Eine Nutzung für die Abrechnung von Inhalten ist nicht zulässig.
Der Zuteilungsnehmer bleibt auch dann für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der zugeteilten Online-Diensterufnummer verantwortlich, wenn er über diese einem Wiederverkäufer den Zugang zu einem Datennetz ermöglicht.
Eine Zuteilung ist wie folgt auflösend bedingt: Eine Online-Diensterufnummer kann vom Antragsteller bis zu dem Zeitpunkt genutzt werden, zu dem die Rufnummern aller Anbieter von Online-Diensten im Rahmen der Strukturierung des Nummernraumes in einen anderen Nummernbereich verlagert werden.
Unbenommen davon endet das Nutzungsrecht, wenn innerhalb einer von der Bundesnetzagentur bei der Zuteilung festgesetzten Frist der Online-Dienst nicht genutzt wird. Die Rufnummer gilt in diesem Zusammenhang als genutzt, wenn durch ihre Wahl ein Online-Dienst erreicht werden kann.
Ein Fragebogen, der gleichzeitig mit dem Zuteilungsbescheid dem Antragsteller zugeleitet wird, muss innerhalb einer gesetzten Frist von diesem ausgefüllt an die Bundesnetzagentur zurückgesandt werden und dient als Beweis für die Einhaltung der oben genannten Frist zur Erreichbarkeit des Online-Dienstes.
Für Rufnummern für Online-Dienste gibt es noch keine Zuteilungsregeln. Die Bundesnetzagentur teilt aber auf Antrag im Sinne von Einzelfallentscheidungen Rufnummern der Struktur (0)19 xx xx zu, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er kurzfristig einen Online-Dienst anbieten will.
Die Gebühr für die Zuteilung einer Online-Diensterufnummer beträgt 2600,- Euro.
Anträge können an folgende Anschrift gerichtet werden:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 117
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefax: 0 228 14-6117
