Hinweise zum Antragsverfahren
Nationale Teilnehmerrufnummern (NTR)
Hinweise zum Antragsverfahren (0)32 Nationale Teilnehmerrufnummern:
Das Antragsverfahren ist in Abschnitt 4 der Zuteilungsregeln beschrieben.
Klarstellend wird auf folgendes hingewiesen:
- Anträge können seit dem 24.11.2004 gestellt werden.
Alle bis zum 10.01.2005 16:15 Uhr eingegangene Anträge werden als zeitgleich eingegangen gewertet.
Erste Zuteilungen erfolgen voraussichtlich Ende Januar 2005.
- Die Gebühr für die Zuteilung eines Blocks von 1.000 NTR beträgt gemäß der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung 50 Euro.
- Anträge für (0)32er Nationale Teilnehmerrufnummern (NTR) und Anträge für Ortsnetzrufnummern müssen voneinander getrennt übermittelt werden. Mischanträge werden unbearbeitet zurückgesandt.
- Teilnehmernetzbetreiber, die bereits das Diskettenantragsverfahren für den Ortsnetzbereich benutzen, können dies auch für den (0)32er Bereich verwenden.
- Bei Beantragung von 10 zusammenhängenden tRNB aus dem Bereich (0)32 22 muss die niedrigste Blockkennung die Endziffer 0 haben.
- In den Hausbriefkasten der Bundesnetzagentur am Dienstgebäude in Mainz eingeworfene Anträge gelten als am Folgetag eingegangen.
In die Hausbriefkästen anderer Standorte eingeworfene Anträge gelten als eingegangen, wenn sie die Nummernverwaltung in Mainz erreicht haben (vgl. Abschnitt 4.3 der Zuteilungsregeln)
- Im Antragsformular muss angekreuzt werden,
- ob die beantragten tRNB aufeinanderfolgend sein sollen oder nicht und
- ob bestimmte tRNB beantragt werden oder nicht.
Wird keine Auswahl getroffen, teilt die Bundesnetzagentur beliebige tRNB zu.
Stand: 29.08.2007
