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09009

(0)9009 Rufnummern über Anwählprogramme (Dialer)

Das "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern (MWD-Gesetz) ergänzt § 43 Telekommunikationsgesetz (TKG). Damit wird u.a. § 43b Abs.6 in das TKG eingefügt, wonach kostenpflichtige Dialer, bei denen neben der Telekommunikationsdienstleistung Inhalte abgerechnet werden, nur über Rufnummern aus einer von der Bundesnetzagentur hierzu zur Verfügung gestellten Gasse angeboten werden dürfen.

Seit dem 11.10.2003 wird die Rufnummerngasse (0)9009 zur Verfügung gestellt.

Für die Zuteilung einer Rufnummer fällt, entsprechend der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (TNGebV) eine einmalige Gebühr von 62,50 Euro an. Aber auch bei Ablehnungen, Rückgaben nicht mehr benötigter Rufnummern oder einem Widerruf wird ein Teil der Gebühr fällig.

Informationen zur Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung einer Rufnummer für den Rufnummernbereich 09009

Ab 01.09.2008 können Anträge auf Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung einer Rufnummer (vormals Änderung einer Zuteilung) für den Rufnummernbereich 0900 nur noch mittels dem ab dann auf unserer Homepage hinterlegten Antragsformular "Antrag auf Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung einer Rufnummer" gestellt werden. Formlose Anträge bzw. Anträge auf Änderung einer Zuteilung werden nicht akzeptiert. Dies ergibt sich aus der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (§ 4, Absatz 6). Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

Da die Anträge elektronisch verarbeitet werden, führt die mehrfache bzw. erneute Vorlage des gleichen Antrags (z. B. Zusendung per Fax und per Briefpost) zu einer zweiten Antragsbearbeitung. Diese Antragsbearbeitung kann zu einer kostenpflichtigen Ablehnung führen, weil alle eingehenden Anträge in den datenbankgesteuerten Zuteilungslauf gelangen und somit die beantragte Zuteilung der Rufnummer bereits mit dem zuerst vorliegenden Antrag erfolgt ist. Von daher wird empfohlen, von der Zusendung eines Antragsdoppels abzusehen und über unsere Hotline 0661/9730-290 den Stand der Bearbeitung zu erfragen.

Zuteilungsregeln (pdf/50 KB)

Hinweisblatt 09009 - Stand: 26.05.2011 (pdf/42 KB)

Antrag auf Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung einer Rufnummer über Anwählprogramme (Dialer) (0) 9009 (pdf/164 KB)

Hinweisblatt für die Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung (pdf/33 KB)

Stand: 01.03.2010

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