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115

Nummer für einen Einheitlichen Behördenruf

Nummern für den Einheitlichen Behördenruf (EBR) dürfen ausschließlich für die Kontaktaufnahme mit der Verwaltung genutzt werden. Über den EBR sollen Bürger, Unternehmen und Institutionen die gesamte Verwaltung in Deutschland erreichen. Viele einfache, wiederkehrend auftretende Anliegen sollen sofort im Erstkontakt erledigt werden. Komplexere Fragen sollen in einem Verbund aus Service-Centern der verschiedenen Verwaltungsebenen an die zuständigen Stellen elektronisch oder per Telefon zur Beantwortung weitergeleitet werden.

Die 115er Nummern wurden dem Bundesministerium des Innern (BMI) zugeteilt.

Anwahl:

  1. im Ortsnetz: Präfix 0, Ortsnetzkennzahl, Teilnehmerrufnummer 115
  2. nationale Teilnehmerrufnummer: Präfix 0, Dienstekennzahl 32, Teilnehmerrufnummer 115
  3. Mobilfunk: Kurzwahl 115

Strukturierung und Ausgestaltung von Nummern für einen Einheitlichen Behördenruf (pdf/16 KB)
Amtsblatt Nr. 24, Verfügung 73/2007 v. 19.12.2007

Nummernplan Einheitliche Behördenrufnummer 115 (pdf/23 KB)
Amtsblatt Nr. 21, Verfügung 38/2010 v. 10.11.2010

Änderung und Inkraftsetzung des Nummernplans Einheitliche Behördenrufnummer 115 (pdf/14 KB)
Amtsblatt Nr. 21, Verfügung 70/2011 v. 02.11.2011

Auswertung der Anhörung zum Entwurf des Nummernplans Einheitliche Behördenrufnummer 115 (pdf/30 KB)
Amtsblatt Nr. 21, Mitteilung 599/2010 v. 10.11.2010

Stand: 04.11.2011

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