118xy - Auskunftsrufnummern und Rufnummern für Vermittlungsdienste
Auskunftsdienste (11810 - 11899) sind bundesweit jederzeit telefonisch erreichbare Dienste, die ausschließlich der neutralen Weitergabe von Rufnummer, Name, Anschrift sowie zusätzlichen Angaben von Telekommunikationsnutzern dienen. Die Weitervermittlung zu einer erfragten Rufnummer kann Bestandteil des Auskunftsdienstes sein.
Rufnummern für Vermittlungsdienste (118000 bis 118009) stehen ausschließlich für den Betrieb eines Vermittlungsdienstes zur Verfügung. Sie dürfen insbesondere nicht dafür benutzt werden, Premium-Dienste oder Massenverkehrsdienste anzubieten.
Unter dem "Verzeichnis der vergebenen Rufnummern" macht die Bundesnetzagentur die von ihr zugeteilten Nummern in diesem Nummernbereich bekannt. Der "Nummernplan" legt in Form einer Allgemeinverfügung die Grundlagen für die Zuteilung und Nutzung der Nummern fest. Die erforderliche Antragsform ist im "Antragsverfahren" beschrieben. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf diese Links.
- Verzeichnis der vergebenen Rufnummern
-
Amtsblatt Nr 15, Vfg Nr 53 v. 03.08.2011
- Antragsverfahren
-
Amtsblatt Nr 15, Mitteilung Nr 472 v. 03.08.2011
Teilweiser Widerruf bestehender Zuteilungen von Rufnummern für Auskunfts- und Vermittlungsdienste
Amtsblatt Nr. 15, Vfg Nr 54 v. 03.08.2011
