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Losgrößenänderung

Im Ortsnetzbereich wurde die Losgröße (maximale Menge der zu beantragenden RNB) in einigen Ortsnetzen neu festgelegt.

In Ortsnetzen  mit zweistelliger ONKz können ab sofort 50 RNB statt bisher 10 RNB beantragt werden. Ausnahmen sind 
    Berlin, hier gilt die Losgröße 250, 
    Hamburg und München, hier gilt die Losgröße 150
    (Werden in einem dieser drei ON mehr als 50 RNB beantragt, benötigen wir jedoch je 50 RNB einen gesonderten Antrag.)

In Ortsnetzen, in denen mindestens 1000 freie RNB zur Verfügung stehen und die 10/11stelligkeit nicht festgelegt ist, können ab sofort 30 RNB statt bisher 10 RNB beantragt werden.

Die Losgrößen für alle nicht genannten Ortsnetze entnehmen Sie bitte dem aktuellen Losgrößenverzeichnis.

Bitte denken Sie daran, dass das Losgrößenverzeichnis monatlich aktualisiert wird und in das Programm für die Beantragung übernommen werden muss.

Stand: 29.06.2005

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