Arbeits- und Projektgruppen
Die Arbeitsgruppen und Projektgruppen erhalten ihre Mandate von dem LK ATRT. Änderungen bzw. Ergänzungen zu den Mandaten können von den Gruppen dem LK ATRT vorgeschlagen werden. Die Bundesnetzagentur gibt dem LK ATRT die von ihr gewünschten Mandate bekannt.
Die Arbeitsgruppen und Projektgruppen bestehen aus den vom LK ATRT berufenen Experten und Mitarbeitern der Bundesnetzagentur. Die Gruppen können selbst weitere Experten an der Sacharbeit beteiligen. Die Arbeitsgruppen und Projektgruppen organisieren sich selbst und leisten eigenständige Sacharbeit. Dabei erhalten sie bei Bedarf über die in den Gruppen tätigen Mitarbeiter der Bundesnetzagentur organisatorische Unterstützung.
Der Vorsitzende wird von den Gruppenmitgliedern mit einfacher Mehrheit gewählt.
Die Vorsitzenden leiten die Ergebnisse der Sacharbeit dem LK ATRT zu. Die Bundesnetzagentur wird über die Arbeitsergebnisse vom LK ATRT informiert.
Projektgruppen gelten nach Erstellung des Abschlussberichtes und Bestätigung durch den LK ATRT als aufgelöst.
Beschlüsse kommen nach dem Konsensprinzip zustande.
Werden kurzfristige Entscheidungen gefordert, können diese entweder durch Abstimmung auf dem Schriftwege oder durch die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung herbeigeführt werden.
Voneinander abweichende Meinungen und Argumentationen und deren Repräsentanten werden auf Wunsch im Ergebnisprotokoll der Sitzung festgehalten.
