Lenkungskreis des ATRT (LK ATRT)
Die Mitglieder werden aus dem Kreis der fachlichen Öffentlichkeit, wie Anwender von TK-Dienstleistungen, Behörden, Betreiber von TK-Einrichtungen, Hersteller und repräsentative Organisationen von der Bundesnetzagentur ernannt. Die Bundesnetzagentur achtet auf eine ausgewogene Zusammensetzung. Die Mitgliederzahl sollte nach Möglichkeit zehn nicht überschreiten. Vertreter der Bundesnetzagentur nehmen als Gast an den Sitzungen des Lenkungskreises teil, sind aber nicht Mitglieder des LK ATRT. Der LK ATRT organisiert sich selbst und wählt einen Vorsitzenden.
Der LK ATRT setzt selbst oder in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur Arbeitsgruppen und Projektgruppen zur Wahrnehmung der Sacharbeit ein und erteilt ihnen Mandate.
Sitzungen des LK ATRT werden mindestens zweimal im Jahr durchgeführt und dienen dazu
- den Informationsaustausch zwischen der Bundesnetzagentur und dem ATRT zu sichern,
- die Bundesnetzagentur zu beraten,
- Gruppen einzurichten und aufzulösen, Arbeitsaufgaben/Mandate für die Gruppen zu vergeben, Arbeitsergebnisse zu bewerten und
- den Sachstand über die Fortentwicklung der Aktivitäten des ATRT darzustellen.
Die vom LK ATRT an die Bundesnetzagentur gerichteten Empfehlungen werden geprüft und mit einer Stellungnahme an den LK ATRT beantwortet.
Der LK ATRT richtet nach Bedarf gemeinsam mit der Bundesnetzagentur Informationsveranstaltungen für die fachliche Öffentlichkeit aus.
Ansprechpartnerin des LK ATRT ist die für technische Regulierung zuständige Vizepräsidentin.
Beschlüsse kommen nach dem Konsensprinzip zustande.
Werden kurzfristige Entscheidungen gefordert, können diese entweder durch Abstimmung auf dem Schriftwege oder durch die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung herbeigeführt werden.
Voneinander abweichende Meinungen und Argumentationen und deren Repräsentanten werden auf Wunsch im Ergebnisprotokoll der Sitzung festgehalten.
Mitgliederliste - Stand: Februar 2012 (pdf/28 KB)
