Funkverträglichkeit
Funkfrequenzen sind eine natürliche Ressource, die es optimal zu nutzen gilt. Das Herbeiführen der grundsätzlichen technischen Verträglichkeit zwischen verschiedenen Funkgeräten und –diensten bzw. -anwendungen vor deren Einführung ist eine Aufgabe der Bundesnetzagentur.
Verträglichkeitsrelevante Funkparameter werden von der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit Nutzern, Betreibern, Herstellern (und selbstverständlich anderen Regulierungsbehörden) in internationalen Gremien (z.B. ITU-R, CEPT, ETSI) diskutiert und aufeinander abgestimmt.
Sie finden ihren Niederschlag in
- Der Vollzugsordnung Funk (Radio Regulations) bzw. Empfehlungen der ITU-R
- Berichten, Empfehlungen, Entscheidungen von CEPT ECC
- In Normen (z.B. ETSI)
- Frequenzbereichszuweisungs- und Frequenznutzungsplan
- sowie in Frequenzzuteilungen.
Das Papier
Funkverträglichkeit - Leitlinien für die Technische Regulierung (pdf/96 KB)
widmet sich den technisch-physikalischen Belangen der Verträglichkeit. Diese Leitlinien beschreiben die technisch-physikalische Herangehensweise der BNetzA in der Funkverträglichkeit aus eigener Sicht und für die Fachöffentlichkeit.
