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Funkverträglichkeit

Funkfrequenzen sind eine natürliche Ressource, die es optimal zu nutzen gilt. Das Herbeiführen der grundsätzlichen technischen Verträglichkeit zwischen verschiedenen Funkgeräten und –diensten bzw. -anwendungen vor deren Einführung ist eine Aufgabe der Bundesnetzagentur.

Verträglichkeitsrelevante Funkparameter werden von der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit Nutzern, Betreibern, Herstellern (und selbstverständlich anderen Regulierungsbehörden) in internationalen Gremien (z.B. ITU-R, CEPT, ETSI) diskutiert und aufeinander abgestimmt.

Sie finden ihren Niederschlag in

  • Der Vollzugsordnung Funk (Radio Regulations) bzw. Empfehlungen der ITU-R
  • Berichten, Empfehlungen, Entscheidungen von CEPT ECC
  • In Normen (z.B. ETSI)
  • Frequenzbereichszuweisungs- und Frequenznutzungsplan
  • sowie in Frequenzzuteilungen.

Das Papier

Funkverträglichkeit - Leitlinien für die Technische Regulierung (pdf/96 KB)

widmet sich den technisch-physikalischen Belangen der Verträglichkeit. Diese Leitlinien beschreiben die technisch-physikalische Herangehensweise der BNetzA in der Funkverträglichkeit aus eigener Sicht und für die Fachöffentlichkeit.

Stand: 19.10.2009

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