Sicherheitsfunk-Schutzverordnung
Themenfeld "Kabel / Funk"
Kabel- und Funkdienste bedienen sich verschiedener Verbreitungswege, für die aber zum Teil gleiche Frequenzbereiche genutzt werden. Deshalb kann es vorkommen, dass auf der gleichen Frequenz über die Luft ein anderer Dienst (Funkdienst) als im Kabel verteilt wird. Damit dies ungestört geschehen kann, muss die elektromagnetische Entkopplung zwischen beiden Medien bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
Aufgrund der physikalisch/technisch begrenzten Schirmungseigenschaften von Kabeln kommt es allerdings zu unerwünschten Aussendungen von elektromagnetischen Strahlen. Ab einer bestimmten Größenordnung können diese den Empfang von Funkdiensten beeinträchtigen und sogar stören. Dazu müssen allerdings mehrere Faktoren zusammentreffen, wie z. B. die zeitgleiche Nutzung von Funk- und Kabeldiensten auf derselben Frequenz. Insbesondere sicherheitsrelevante Funkanwendungen wie Polizeifunk, Rettungsfunk, militärische Dienste sowie Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienste dürfen durch derartige Störaussendungen in ihrer Funktion keinesfalls beeinträchtigt bzw. gestört werden. Deshalb sind zum Schutz dieser Funkdienste präventive Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung derartiger Störaussendungen notwendig.
Die am häufigsten auftretenden Fälle derartiger Störaussendungen betreffen die Breitbandverteilanlagen und Gemeinschaftsantennenanlagen zum Empfang von Hörfunk- und Fernsehprogrammen. Hervorgerufen werden die Störaussendungen insbesondere durch Beschädigungen des Schirmmantels durch Nägel bzw. scharfe Knickstellen, Einsatz von Geräteanschlusskabeln minderer Qualität, die Verwendung beschädigter Stecker oder Verteilanlagen älteren Datums (sog. Altanlagen). Die Austrittstelle einer Störstrahlung wird – ähnlich einem Loch in einem Wasserschlauch – in diesem Zusammenhang "Leckstelle" genannt. Ziel der Bundesnetzagentur ist dabei das Auffinden und die Beseitigung derartiger Leckstellen zum Schutz der davon betroffenen Sicherheitsfunkdienste.
In Einzelfällen können derartige Störaussendungen auch in anderen Kabelnetzen entstehen (z. B. LAN (Local Area Network), DSL (Digital Subscriber Line), PLC (Powerline Communication) oder Satelliten-TV.
Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. inwiefern mit technischen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann, wird nachfolgend eine Hilfestellung gegeben.
