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Verbraucherservice Elektrizität/Gas

Seit dem 13.7.2005 ist die Bundesnetzagentur, neben den Landesregulierungsbehörden, für die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasmärkte zuständig. Durch das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erstmals seit seinem Erlass im Juli 2005 umfassend geändert. Das novellierte EnWG ist am 04.08.2011 in Kraft getreten. Damit wurden die europäischen Richtlinien des dritten Energiebinnenmarktpakets in nationales Recht umgesetzt. Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen wurde der Schutz der Energieverbraucher stärker fokussiert. Die gesetzlichen Bestimmungen des EnWG und der dazugehörigen Rechtsverordnungen können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz einsehen.

Der Verbraucherschutz ist der Bundesnetzagentur ein wichtiges Anliegen. Deshalb stellt sie ein breites Informationsangebot für die Elektrizitäts- und Gaskunden zur Verfügung. Insbesondere erhalten Sie Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und Hinweise zum Schlichtungsverfahren.

Des Weiteren haben wir für Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen sowie die wichtigsten Aspekte zum Lieferantenwechsel in unserem Serviceflyer „Wechsel des Strom- und Gaslieferanten“ zusammengestellt. Ebenso stehen für Sie zusammenfassende Informationen zum besonderen Missbrauchsverfahren und im Glossar genaue Erklärungen zu fachspezifischen Begrifflichkeiten bereit. Sollten Sie weitere Fragen zu Ihren Rechten im Energiemarkt haben, können Sie Kontakt zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur aufnehmen.

Konkrete Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf eines Schlichtungsverfahrens erhalten Sie bei der Schlichtungsstelle Energie.

Das Energieinformationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bietet Ihnen zudem Informationen für den Elektrizitäts- und Gasbereich an.

Stand: 27.01.2012

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