Navigation und Service

Bundesnetzagentur


Zulassungsvorschriften

Nachfolgend sind die Zulassungsvorschriften aufgeführt, die für die Zulassung von Telekommunikationsendeinrichtungen nach der Endgeräterichtlinie (Richtlinie 91/263/EWG bzw. Richtlinie 98/13/EG) angewendet wurden. Entsprechend der Verfügung 28/2000 im Amtsblatt der Regulierungsbehörde vom 22.03.2000 können Zulassungsvorschriften bis zur Veröffentlichung von Schnittstellenbeschreibungen als technische Grundlage für den Nachweis der Konformität einer Funkanlage mit den grundlegenden Anforderungen gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 1999/5/EG verwendet werden. Die Schnittstellenbeschreibungen bzw. Fundstellennachweise werden nach ihrer Fertigstellung von der Bundesnetzagentur im Internet veröffentlicht

  1. Nichtöffentliche Funkanwendungen
  2. Übertragungswege
  3. Telefondienst
  4. Netzzugang
  5. Ton- und Fernsehrundfunk

Außer Kraft gesetzte Zulassungsvorschriften

Beabsichtigte Außerkraftsetzung von Zulassungsvorschriften

Stand: 04.06.2010

Diese Seite:

© Bundesnetzagentur - 2012