Zulassungsvorschriften
Nachfolgend sind die Zulassungsvorschriften aufgeführt, die für die Zulassung von Telekommunikationsendeinrichtungen nach der Endgeräterichtlinie (Richtlinie 91/263/EWG bzw. Richtlinie 98/13/EG) angewendet wurden. Entsprechend der Verfügung 28/2000 im Amtsblatt der Regulierungsbehörde vom 22.03.2000 können Zulassungsvorschriften bis zur Veröffentlichung von Schnittstellenbeschreibungen als technische Grundlage für den Nachweis der Konformität einer Funkanlage mit den grundlegenden Anforderungen gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 1999/5/EG verwendet werden. Die Schnittstellenbeschreibungen bzw. Fundstellennachweise werden nach ihrer Fertigstellung von der Bundesnetzagentur im Internet veröffentlicht
Außer Kraft gesetzte Zulassungsvorschriften
Beabsichtigte Außerkraftsetzung von Zulassungsvorschriften
