Beschlusskammer 3
Die Beschlusskammer 3 ist zuständig für die Regulierung der Telekommunikations-Vorleistungsmärkte im Festnetz und Mobilfunk
>>> Laufende Verfahren der BK3 (Übersichtsliste) <<<
Einsichtnahme in nach § 22 Abs. 3 TKG vorgelegte Zugangsvereinbarungen
Vereinbarungen über Zugangsleistungen, die der Bundesnetzagentur gem. § 22 Abs. 3 TKG vorgelegt worden sind, können, mit Ausnahme der Vertragsteile, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind, von Nachfragern nach Zugangsleistungen in den Diensträumen der Bundesnetzagentur in Bonn an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 15:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-46 40 eingesehen werden.
Abgeschlossene Verfahren (Tenor der Beschlüsse)
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