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Öffentliche Konsultation zur Bildung qualitätsübergreifender Marktgebiete

Marktgebiete

                                                                                                                                          11.08.2010

Öffentliche Konsultation zur Bildung qualitätsübergreifender Marktgebiete

 

§ 20 Abs. 1b EnWG verpflichtet die Betreiber der in Deutschland belegenen Gasversorgungsnetze, die Zahl der Bilanzzonen und damit der Marktgebiete weitestmöglich zu reduzieren. Der Entwurf der Novelle der Gasnetzzugangsverordnung konkretisiert diese Verpflichtung dahingehend, dass die aktuell vorhandenen sechs Marktgebiete bis zum 01.04.2011 zunächst auf drei zu reduzieren sind. Ab dem 01.08.2013 dürfen deutschlandweit nur noch zwei Marktgebiete existieren. Als eine Möglichkeit zur Marktgebietskonsolidierung sieht der Entwurf der neuen Gasnetzzugangsverordnung dabei ausdrücklich auch die qualitätsübergreifende Zusammenfassung von H- und L-Gas-Marktgebieten vor.

Um ihren Pflichten zur Marktgebietsreduzierung nachzukommen, prüfen mehrere Netzbetreiber derzeit die Möglichkeiten der Integration von H-Gas- und L-Gas-Marktgebieten. Hierzu sind der Beschlusskammer zwei umfangreiche Analysen vorgelegt worden:

  • E.ON Gastransport hat die aus ihrer Sicht maßgeblichen Rahmenbedingungen einer qualitätsübergreifenden Marktgebietsbildung dargelegt.
  • Die Gasunie Deutschland hat bei der Beratungsgesellschaft KEMA eine Konzeptstudie zur qualitätsübergreifenden Marktgebietsintegration anfertigen lassen.

Die Beschlusskammer begrüßt die Diskussion um die Bildung qualitätsübergreifender Marktgebiete als wichtigen Beitrag zur weiteren Marktgebietskonsolidierung. Da es sich bei der qualitätsübergreifenden Kooperation um einen gegenüber dem bislang in dem förmlichen Verfahren zur Zusammenlegung der L-Gas-Marktgebiete grundlegend neuen Ansatz handelt, wird das anhängige Verfahren gegenüber der E.ON Gastransport und der Thyssengas vorläufig ruhend gestellt.

Da die weitere Reduzierung der Marktgebiete erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Gasmärkte und die Ausgestaltung des Netzzugangssystems in Deutschland haben wird, stellt die Beschlusskammer die Vorschläge für eine qualitätsübergreifende Marktgebietsintegration hiermit zur öffentlichen Konsultation. Die von E.ON Gastransport und Gasunie Deutschland eingereichten Modellbeschreibungen stellen dabei aus Sicht der Kammer einen sachgerechten Ausgangspunkt für eine solche Konsultation zu Nutzen, Kosten und Ausgestaltung einer qualitätsübergreifende Marktgebietsbildung dar. Beide Beiträge sind daher als Anlage beigefügt.

Die Marktbeteiligten werden gebeten, unter Berücksichtigung der von E.ON Gastransport und Gasunie Deutschland erstellten Modellbeschreibungen insbesondere zu den folgenden Aspekten Stellung zu nehmen:

 

I.      Zur Modellgestaltung

Aus derzeitiger Sicht der Beschlusskammer handelt es sich bei einem qualitätsübergreifenden Marktgebiet um einen einheitlichen Marktraum, bei dem verschiedene Netzbereiche in unterschiedlichen Gasqualitäten betrieben werden. Gleichwohl können alle frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten des gesamten Marktgebietes unabhängig von ihrer jeweiligen Gasqualität miteinander verbunden werden. Dies hat zur Folge, dass z.B. Transportkunden L-Gas-Entnahmestellen auch mittels H-Gas-Einspeisungen versorgen können und umgekehrt. Alle transportierten oder gehandelten Gasmengen werden qualitätsübergreifend in einen einheitlichen Bilanzkreis eingebracht. Der virtuelle Punkt ist so ausgestaltet, dass die eingebrachten Gasmengen marktgebietsweit gehandelt werden können. Die Netzbetreiber eines Marktgebietes sind dafür zuständig, dass das Gas an den Ausspeisepunkten die jeweils erforderliche Qualität aufweist. Um auch im Fall qualitätsübergreifender Ein- und Ausspeisungen zwischen H-Gas-Netzbereichen und L-Gas-Netzbereichen des Marktgebietes den physischen Ausgleich des Netzes zu gewährleisten, ergreifen sie entweder technische Maßnahmen (z.B. technische Gaskonvertierung) oder kommerzielle Maßnahmen (z.B. Einsatz von Regelenergie oder Lastflusszusagen) .

Hierbei stellen sich für die Beschlusskammer insbesondere folgende Fragen:

  1. Welche weiteren zentralen Gestaltungsmerkmale sollten qualitätsübergreifende Marktgebiete notwendig aufweisen?

  2. Auf welche Mittel sollten die Netzbetreiber zurückgreifen, um die physische Ausgeglichenheit der Netzbereiche des Marktgebietes auch bei qualitätsübergreifenden Transporten zu gewährleisten? In welchem Verhältnis sollte insbesondere der Einsatz technischer Maßnahmen (wie z.B. Bau und Betrieb von Misch- bzw. Konvertierungsanlagen oder erweiterte Zuordnung von Speichern zum Netzbetrieb) und kommerzieller Maßnahmen (z.B. Swap-Geschäfte, Lastflusszusagen, Regelenergie) zueinander stehen? Ist das Verhältnis zwischen technischen und kommerziellen Maßnahmen anders zu gewichten, soweit es sich bei kommerziellen Produkten um rein leistungspreisbasierte Angebote handelt?

  3. Welcher Zeitaufwand ist für die Bildung eines qualitätsübergreifenden Marktgebietes insgesamt erforderlich

    1. auf Basis kommerzieller Maßnahmen.
    2. auf Basis technischer Maßnahmen (insbes., wenn Neuinvestitionen erforderlich werden)?

  4. Wie sollte der virtuelle Handelspunkt ausgestaltet sein, um einen möglichst liquiden Handel zu ermöglichen?

  5. Welche missbräuchlichen Arbitragemöglichkeiten eröffnet die Bildung qualitätsübergreifender Marktgebiete und mit welchen Mitteln können solche Arbitragegeschäfte effizient verhindert werden?

  6. Ist es erforderlich, für qualitätsüberschreitende Gastransporte ein gesondertes Entgelt zu erheben? Wenn ja, wie sollte dieses Entgelt strukturiert sein? Welche Kosten sollte dieses Entgelt abdecken und in welchem System (Netzentgeltgenehmigung, Regelenergieumlage, Sonstiger Umlagetopf) sollte es erhoben werden?

  7. Wie ist die Netzstabilität zu gewährleisten, wenn die Winterleistungsspitze bei den Letztverbrauchern im L-Gas-Bereich des Marktgebietes angesichts der sinkenden Jahresbandlieferung der inländischen Produktion nicht mehr abgedeckt werden kann? Erscheint es sachgerecht, in diesem Fall Speicher in netzzugehörige Speicher umzuwandeln? Wenn ja, wie und in welcher Bedarfshöhe ist dies umzusetzen? Benennen Sie ggf. alternative Lösungsansätze.

  8. Wie wirkt sich die Bildung qualitätsübergreifender Marktgebiete auf die weitere Integration der europäischen Gasmärkte aus?

 

II.     Zur Kosten-Nutzen-Analyse

  1. Welche Vorteile ergeben sich durch die Bildung qualitätsübergreifender Marktgebiete für Händler, Transportkunden, Netzbetreiber und Letztverbraucher, insbesondere gegenüber einer rein qualitätseinheitlichen Marktgebietskonsolidierung?

  2. Ergeben sich bei der Bildung qualitätsübergreifender Marktgebiete Auswirkungen auf den Fortbestand frei zuordenbarer Ein- und Ausspeisekapazitäten an den Marktgebietsgrenzen bzw. Grenzkopplungspunkten? Wenn ja, welche und wie können negative Auswirkungen effizient behoben werden?

  3. Welche Kosten entstehen durch Bildung und Betrieb eines qualitätsübergreifenden Marktgebietes (z.B. Investitionskosten, Betriebskosten) einmalig oder fortlaufend? Wie ist die Höhe der Kosten einzuschätzen im Vergleich zu alternativ möglichen qualitätseinheitlichen Zusammenlegungsszenarien?

  4. Wie sollten die mit dem Betrieb des qualitätsübergreifenden Marktgebietes zusätzlich entstehenden Kosten angemessen und diskriminierungsfrei allokiert werden?

 

III.   Zur dauerhaften Umstellung von L- auf H-Gas

Der langfristige Rückgang der in- und ausländischen L-Gas-Produktion dürfte dazu führen, dass mittelfristig einzelne Netzgebiete im L-Gas-Bereich des Marktgebietes nicht oder nur noch unter sehr hohem Aufwand mit L-Gas versorgt werden können und daher ohnehin auf einen H-Gas-Betrieb umgestellt werden müssen. Bitte geben Sie bei Kommentierung der auf die Umstellung bezogenen Fragen jeweils an, ob und inwieweit bei der Umstellung von Netzbereichen innerhalb eines qualitätsübergreifenden Marktgebietes gegebenenfalls unterschiedliche Anforderungen zu berücksichtigen sind als bei der Qualitätsumstellung innerhalb eines reinen L-Gas-Marktgebietes.

  1. Unter welchen Voraussetzungen sollte die Umstellung eines L-Gas-Netzbereiches auf H-Gas erfolgen? Welche Preis-Parameter sollten für die Umstellungsentscheidung relevant sein? Sind sonstige Parameter für die Umstellungsentscheidung heranzuziehen? Wenn ja, welche?

  2. Wie sollte ein Kostenmonitoring strukturiert sein, um transparente und belastbare Signale für eine Umstellungsentscheidung liefern zu können?

  3. Wer sollte die Umstellungsentscheidung treffen? Welche Verfahrenselemente z.B. im Hinblick auf notwendige Vorlauffristen oder die Mitwirkung der betroffenen Marktbeteiligten sind dabei einzuhalten? Sollte einzelnen Marktbeteiligten (z.B. Ausspeisenetzbetreibern, Transportkunden oder Letztverbrauchern) im Hinblick auf die Umstellungsentscheidung ein Veto-Recht zukommen? Wenn ja, warum und unter welchen Voraussetzungen?

  4. Wäre es sinnvoll, dass der für die Umstellungsentscheidung Verantwortliche eine Prioritätenliste führt und veröffentlicht, aus der sich die Reihenfolge der umzustellenden Netzgebiete ergibt? Könnte mit Blick auf die Liste die Vorlauffrist für die Ankündigung einer Umstellung verkürzt werden?

  5. Welche Kosten entstehen bei der der Umstellung des Netzgebietes? Wie sollten diese angemessen und diskriminierungsfrei allokiert werden?

  6. Mit welchen Mitteln ist während der Umstellungsphase die Ableitbarkeit der verbliebenen inländischen L-Gas-Produktion sicherzustellen?


Stellungnahmen, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, richten Sie bis zum 22.09.2010 in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format mittels Datenträger oder per E-Mail an:

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 7
Postfach 8001
53105 Bonn

E-Mail: marktgebiete@bnetza.de

Anlagen:

Stellungnahme EGT (e.on Gastransport) (pdf/485 KB)

KEMA_Integration_H_und_L_Gas_Marktgebiete_final_ report_ 20100806 (pdf/1 MB)


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