BK7-11-012 bis -023
- Beschlusskammer 7 -
Az.: BK7-11-012 bis BK7-11-023
02.03.2011
Genehmigung der maßgeblichen Punkte der Fernleitungsnetze
hier: Öffentliche Konsultation
Nach Art. 18 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 („FernleitungsVO“) werden die maßgeblichen Punkte eines Fernleitungsnetzes, zu denen Informationen zu veröffentlichen sind, von den zuständigen Behörden nach Konsultation der Netznutzer genehmigt.
Zwölf Netzbetreiber haben der Beschlusskammer eine Liste aller Ein- und Ausspeisepunkte ihres Netzes, in der sie die ihrer Auffassung nach maßgeblichen Punkte ihres Netzes gekennzeichnet haben, zur Genehmigung vorgelegt. Die Beschlusskammer hat diesen Netzbetreibern am 23.02.2011 vorläufige Genehmigungen erteilt, um die fristgerechte Umsetzung der neuen Veröffentlichungspflichten für diese Punkte zum 03.03.2011 zu gewährleisten. Die vorläufigen Genehmigungen sowie die Konsultation der Netznutzer haben keine präjudizierende Wirkung im Hinblick auf eine Einstufung als Fernleitungsnetzbetreiber unter der Erdgasbinnenmarktrichtlinie 2009/73/EG vom 13.07.2009.
Die Netznutzer erhalten hiermit gemäß Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO Gelegenheit, zu den von den Netzbetreibern als maßgeblich eingeordneten Punkten Stellung zu nehmen. Etwaige Stellungnahmen, die auch gemeinschaftlich abgegeben werden können, richten Sie bitte bis zum 01.04.2011 in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format mittels Datenträger oder per E-Mail an:
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 7
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: Gasnetze.Transparenz@bnetza.de
Die Stellungnahmen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Nach Abschluss und Evaluierung der öffentlichen Konsultation wird die Beschlusskammer die maßgeblichen Punkte der einzelnen Fernleitungsnetze genehmigen.
Anlage
Konsultation der Genehmigung maßgeblicher Punkte der Fernleitungsnetze (xls/946 KB)