Beschlusskammer 8 - Netzentgelte Strom
Kostenwälzung nach § 14 Abs. 2 S. 3 StromNEV
Leitfaden zur Findung sachgerechter Sonderregelungen in den Fällen der Kostenwälzung nach § 14 Abs. 2 S. 3 StromNEV
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 StromNEV werden an eine Netz- oder Umspannebene angeschlossene Letztverbraucher und Weiterverteiler sowie die nachgeordnete Netz- oder Umspannebene als Netzkunden der jeweiligen Netz- oder Umspannebene angesehen und im Hinblick auf die Kostenwälzung gleichbehandelt.
Abweichend hiervon eröffnet § 14 Abs. 2 Satz 3 StromNEV die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderregelung zu treffen, die in der Regel ein ermäßigtes Netzentgelt beinhaltet. Nach dieser Vorschrift sind zwischen Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung, die direkt miteinander verbundene Netze der gleichen Netz- oder Umspannebene betreiben, sachgerechte Sonderregelungen zu treffen, wenn
- eine unbillige Härte vorliegt oder
- die Netze so miteinander vermascht sind, dass sie nur gemeinsam sicher betrieben werden können.
Diese Anschlusssituation wird als sog. Pancaking beschrieben und bezeichnet im Fall der Nutzung gleicher Spannungsebenen die Tatsache, dass die Grundkomponenten des Netzentgeltes durch die Nutzung derselben Netzebene im eigenen Netzgebiet und beim vorgelgerten Netzbetreiber grundsätzlich mehrfach gezahlt werden müssen.
Im Rahmen der Prüfung der Netzentgelte war beobachtbar, dass sehr unterschiedliche Vorstellungen und Lösungsansätze bei den verschiedenen Netzbetreibern vorherrschten. Die seit dem Jahr 2006 anhaltende Diskussion zu diesem Thema hat die Bundesnetzagentur schließlich dazu veranlasst, mit den betroffenen Unternehmen und Interessenverbänden in einer öffentlichen Konsultation eine sinnvolle Präzision der Auslegungsgrundssätze des § 14 Abs. 2 Satz 3 StromNEV zu erörtern. Zu diesem Zweck wurde der vorliegende Entwurf eines Leitfadens zur Findung sachgerechter Sonderregelungen in den Fällen der Kostenwälzung nach § 14 Abs. 2 S. 3 StromNEV veröffentlicht. Die Stellungnahmefrist endet am
31. August 2009.
Nach Bewertung und Abwägung der in den eingehenden Stellungnahmen geäußerten Vorschläge soll der Leitfaden dazu dienen, den betroffenen Netzbetreibern die Findung einer Sonderregelung zu erleichtern.
Leitfadenentwurf Kostenwälzung nach § 14 Abs. 2 S. 3 StromNEV
(pdf/40 KB)