Eisenbahnen
Die Bundesnetzagentur startete im Jahr 2010 gemeinsam mit den Regulierungsbehörden aus Großbritannien, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz eine Initiative zur verstärkten Zusammenarbeit der unabhängigen Regulierungsbehörden im Eisenbahnsektor. Das langfristige Ziel ist hierbei, den Austausch von Erfahrungen und Fachwissen sowie die Entwicklung von "Best Practices" zu fördern und so den europäischen Binnenmarkt durch konsistente Anwendung des europäischen Rechtsrahmens zu harmonisieren. Im Jahr 2011 wurde ausgehend von dieser Initiative die Independent Regulators’ Group - Rail (IRG-Rail) gegründet.
Eine besondere Austauschplattform der Eisenbahn-Regulierungsbehörden der EU ist die "Working Group Rail Regulatory Bodies". Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe nehmen Vertreter der europäischen Eisenbahn-Regulierungsbehörden sowie Vertreter der EU-Kommission an vierteljährlichen Treffen teil, um sich über grenzüberschreitende Themen der Eisenbahnregulierung auszutauschen. Im Mittelpunkt der Arbeit dieser Gruppe steht beispielsweise die Neufassung des Ersten Europäischen Eisenbahnpakets, das aus drei im Jahr 2001 verabschiedeten Richtlinien (u. a. Richtlinie 2001/14/EG) besteht. Ziel ist die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur sowie die Einführung von Anreizsysteme zur Verringerung von Störungen und Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes durch die Betreiber der Schienenwege.
Die Bundesnetzagentur ist unter anderem auch in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen der "International Group for Improving the Quality of Rail Transport in the North-South Corridor" (IQ-C) vertreten. Die Arbeitsgruppe aus Vertretern der Regulierungsbehörden der Niederlande, Italiens, der Schweiz und Deutschlands beobachtet den grenzüberschreitenden Verkehr auf dem Korridor zwischen Rotterdam und Mailand, um bestehende Wettbewerbshindernisse aufzuspüren. Die Aufgaben der IQ-C bestehen darin, die Tätigkeit von Rail Net Europe, einer Vereinigung europäischer Eisenbahninfrastrukturunternehmen, bei der Vergabe internationaler Trassen über den sog. "One-Stop-Shop" für diesen Korridor zu beobachten, sich gegenseitig über Diskriminierungsfälle zu unterrichten und über die weitere Vorgehensweise auszutauschen.
Teil der Arbeit ist zudem die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Diskriminierung", "überlastete Schienenwege" und "Schienenwegkapazität". Ein erster aus einer geplanten Serie von Workshops wurde im September 2007 am Rande der Eisenbahnrechtlichen Forschungstage in Tübingen zum Thema "Diskriminierung" von der Bundesnetzagentur organisiert. Im Rahmen des Treffens wurde mit Experten insbesondere der Umfang des Diskriminierungsbegriffs anhand verschiedener Fälle von Diskriminierung beim Zugang zur Infrastruktur und den dazugehörigen Leistungen sowie die einheitliche Anwendung und Durchsetzung des Gebots des diskriminierungsfreien Zugangs diskutiert. Einigkeit bestand darüber, dass es für die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs und die Gewährleistung eines attraktiven Verkehrsangebots auf der Schiene erforderlich ist, den Diskriminierungsbegriff weit auszulegen.
Bei der "Technischen Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem Telematikanwendungen für den Güterverkehr" (TAF TSI) handelt es sich um Regelungen zur Implementierung eines technischen Standards für einen EU-weiten Austausch von kommerziellen und operativen Daten im Eisenbahnverkehr. Durch TAF-TSI-Anwendungen soll in Zukunft ein reibungsloser Übergang zwischen den Infrastrukturen verschiedener Länder ermöglicht werden, so dass die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Eisenbahn weiter verbessert wird. Wegen dieser Bedeutung für den Wettbewerb arbeitet die Bundesnetzagentur in den Fachgremien kontinuierlich an der Entwicklung von TAF TSI mit, um von Anfang an eine transparente und diskriminierungsfreie Anwendung dieser Spezifikation gewährleisten zu können.
