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Energie

Im Bereich der Energieregulierung ist die Bundesnetzagentur seit dem Jahr 2004 Mitglied des Council of European Energy Regulators (CEER) und der European Regulators’ Group for Electricity and Gas (ERGEG). Informationen zur Arbeit von CEER und ERGEG finden sich auf einer gemeinsamen Website. Als Verein nach belgischem Recht ist CEER eine von den Regulierungsbehörden im Jahr 2001 gegründete Plattform für den Austausch zu allen relevanten Themen seiner Mitglieder. ERGEG wurde mit Kommissionsentscheidung 2003/796/EG vom 11. November 2003 als ein formelles Beratungsgremium der Kommission gegründet. Beide Gremien unterstützen die Kommission bei der Konsolidierung eines europäischen Binnenmarkts für Elektrizität und Gas und tragen zu einer einheitlichen Anwendung der Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG sowie der Verordnungen 1228/2003 und 1775/2005 in allen Mitgliedsstaaten bei.

Die angestrebte Entwicklung von regionalen Strom- und Gasmärkten als ein Zwischenschritt zu einem europäischen Binnenmarkt wird von ERGEG seit 2006 im Rahmen der sog. "Regionalen Initiativen" vertieft. Die Bundesnetzagentur wirkt dabei in vier der sieben Regionalinitiativen im Strombereich mit: Central Western Europe (CWE), Central Eastern Europe (CEE), Northern Europe (NE) und Central Southern Europe (CSE)

Im Gasbereich setzt sich die Bundesnetzagentur im Rahmen der Regionalinitiative Nord-West für Erleichterungen des grenzüberschreitenden Gashandels, insbesondere zwischen den Niederlanden und Deutschland, ein.

In den stromspezifischen Arbeitsgruppen von CEER und ERGEG war die Bundesnetzagentur im Jahr 2007 in neun Arbeitsgruppen vertreten. Die Arbeit der Regionalinitiativen wurde in der Electricity Regional Initiative Task Force evaluiert, um die Entwicklung von kompatiblen Lösungen sicherzustellen. Dies liegt im besonderen Interesse Deutschlands als einer Drehscheibe im europäischen Stromaustausch. Die Electricity Market Taskforce befasst sich mit der Einhaltung der Vorschriften der Engpassmanagement- Leitlinien und den Inhalten von zukünftigen Studien zum Regelenergie und Endkundenmarkt. Die Electricity Transmission Network Task Force befasst sich u.a. mit Genehmigungsprozessen für den Neubau von Leitungen in verschiedenen Ländern sowie mit Anreizen für Investitionen in grenzüberschreitende Infrastrukturen.

Im Gasbereich war die Bundesnetzagentur im Jahr 2007 in zwölf Arbeitsgruppen vertreten und hat bei einer Arbeitsgruppe die Leitungsverantwortung übernommen. Hier lag der Schwerpunkt der Arbeit in der Erstellung von Leitlinien zur Anwendung der Regelungen des Art. 22 der Erdgas-Beschleunigungsrichtlinie 2003/55/EG. Dabei geht es um die Frage, auf welche Weise Netzbetreiber Ausnahmen von der Regulierung beantragen können. Weitere Arbeitsgruppen befassen sich u.a. mit Transparenz, Zugang zu Speicheranlagen, dem Sekundärmarkt, Kapazitätsberechnung und Open-Season-Verfahren zur nachfrageorientierten Bedarfsermittlung und der Zuordnung von Kapazitäten. Im Jahr 2008 wird die Bundesnetzagentur gemeinsam mit der belgischen Regulierungsbehörde CREG den Vorsitz einer europäischen Arbeitsgruppe innehaben, die eine effizientere Bewirtschaftung der Kapazitäten in den europäischen Gasnetzen vorantreiben soll. Die Bundesnetzagentur wird hierbei für den Themenbereich der Kapazitätsallokation und der Engpassbewirtschaftung verantwortlich sein. Außerdem wird sie weiterhin den Vorsitz in der Arbeitsgruppe zu Art. 22-Ausnahmegenehmigungen haben.

In den sektorübergreifenden Arbeitsgruppen von CEER bzw. ERGEG setzt sich die Bundesnetzagentur u. a. für die Interessen der Verbraucher auf europäischer Ebene ein. Im Rahmen der Unbundling, Reporting & Benchmarking Task Force wurde unter dem Vorsitz der Bundesnetzagentur ein internationales Projekt zum Effizienzbenchmarking von Übertragungsnetzbetreibern vorbereitet. Die Ergebnisse dieses Projekts wird die Bundesnetzagentur im Rahmen der Anreizregulierung verwenden. Die Bundesnetzagentur setzt sich somit durch ihre Mitarbeit in den verbraucherbezogenen ERGEG-Arbeitsgruppen (Customer Focus Group, Customer Protection Task Force, Retail Market Functioning Task Force) aktiv für die Interessen der Verbraucher auf europäischer Ebene ein. Thematisch beschäftigen sich diese Arbeitsgruppen mit Fragen der Regulierung von Endkundenpreisen, mit der Formulierung einer Europäischen Charta der Energieverbraucherrechte sowie mit der Identifikation von Hindernissen zum Lieferantenwechsel. Außerdem beteiligte sich die Bundesnetzagentur 2007 an der Informationskampagne der Europäischen Kommission zu den Rechten der Verbraucher auf dem Energiebinnenmarkt.

Zudem ist die Bundesnetzagentur als zuständige Stelle für die Regulierung der Elektrizitäts-und Gasmärkte gegenüber der EU für die Anwendung der EG-Verordnung Nr. 1228/2003 zum grenzüberschreitenden Stromhandel benannt (§ 56 EnWG). Gemeinsam mit Vertretern des BMWi nimmt die Bundesnetzagentur an dem European Electricity Regulatory Forum (Florence Forum) und dem European Gas Regulatory Forum (Madrid Forum) teil.

Stand: 26.03.2009

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