Post
Die Bundesnetzagentur bringt sich im Postbereich nachhaltig in europäischen und internationalen Gremien zu regulatorischen Fragestellungen ein. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass sich dortige Entscheidungen in immer stärkerem Maße auch auf aktuelle nationale Themen wie den elektronischen Postdienst oder die Stärkung der Verbraucherrechte auswirken.
Weltpostverein (WPV/UPU)
Die Bundesnetzagentur arbeitet in Absprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Weltpostverein (WPV/UPU) im Verwaltungsrat (hoheitliche und regulatorische Themen) und im Rat für Postbetrieb (operative Durchführung des Weltpostvertrags) mit. Beim Weltpostkongress 2008 in Genf wurde die „Nairobi Postal Strategy 2009–2012“ verabschiedet. Alle Maßnahmen und Tätigkeiten des Rats für Postbetrieb (POC) sowie des Verwaltungsrats (CA) des Weltpostvereins gliedern sich in diese Strategie ein. Sie dienen der Verbesserung der Effizienz des weltweiten Postnetzes, der Förderung und Anpassung des Universaldienstes, der Förderung und nachhaltigen Entwicklung des Postsektors sowie der Förderung des Wachstums der Postmärkte. So befasst sich der CA im Rahmen der sog. Governance-Fragen auch mit innovativen Projekten wie der neuen Domain „post“. Mit dieser Domain verfolgt der Weltpostverein das Ziel, seinen ursprünglichen Auftrag zu erfüllen, einen weltweiten Raum ohne Grenzen für Kommunikation in einem gesicherten Umfeld zu schaffen. Die entsprechenden Domain-Namen für alle in Frage kommenden Unternehmen werden voraussichtlich ab Mitte 2010 für den Postsektor zur Verfügung stehen. Der Weltpostverein wird mit der Unterstützung des CA die Governance-Regeln für die Entwicklung, Umsetzung und Zuteilung der Domain-Namen überwachen. Als weitere wichtige Entscheidung ist zu werten, dass der CA seine Zustimmung zu einem Projekt für die Entwicklung von (physischen) Adressen gegeben hat. Der Weltpostverein will dadurch Regierungen, Regulierer und andere internationale Organisationen darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, über eine vollständige Adresse zu verfügen, damit alle Bürger am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Zu dieser Thematik soll 2011 ein internationales Gipfeltreffen stattfinden.
Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für Postdienste (ERG-P)
Diese Beratungsgruppe wurde mit Beschluss der Kommission vom 10. August 20101 als Expertengruppe eingesetzt. Sie ist seit 2011 operativ tätig, nachdem am 1. Dezember 2010 die Gründungsversammlung mit Verabschiedung der Geschäftsordnung, Wahl des Vorsitzenden und der Stellvertreter sowie der Verabschiedung des ersten Arbeitsprogramms in Brüssel stattgefunden hat.
Die Bundesnetzagentur wird sich mit ihrer langjährigen Regulierungserfahrung in die Arbeit der neu gegründeten Post-Regulierergruppe auf europäischer Ebene einbringen.
Weitere Informationen und Veröffentlichungen zu ERG-P finden sie rechts in der Infobox.
Europäische Konferenz für Post und Telekommunikation (CEPT)
Die Europäische Konferenz für Post und Telekommunikation (CEPT) hat als Dachverband neben dem Europäische Komitees für Regulierung im Postbereich (CERP), das unter dem Vorsitz der Bundesnetzagentur tagt, noch zwei weitere Komitees, das Electronic Communications Committee (ECC), ebenfalls unter dem Vorsitz der Bundesnetzagentur, und das Committee for ITU Policy (Com-ITU) unter schwedischem Vorsitz. Seit der im Frühjahr 2009 vollzogenen Neustrukturierung der CEPT bilden die Vorsitzenden der drei Komitees gemeinsam die Präsidentschaft. CEPT nimmt als „Engerer Verein“ des Weltpostvereins an den Tagungen des CA und des POC teil. Als solcher vertritt sie die regionalen Interessen der CERP-Mitglieder beim Weltpostverein. Anlässlich des Antrittsbesuchs des CEPT-Präsidiums beim Weltpostverein wurde im Herbst 2009 vereinbart, dass CERP künftig als Beratungsgremium in Regulierungsfragen vom Weltpostverein hauptsächlich bei Entwicklungsländern herangezogen werden soll.
Europäisches Komitee für Normung (CEN)
Das Europäischen Komitees für Normung (CEN) erarbeitet in seinem Technischen Komitee 331 Standards für den Postbereich. In der aus regulatorischer Sicht besonders wichtigen Arbeitsgruppe 1, in der die Bundesnetzagentur bis Herbst 2009 den Vorsitz hatte, werden Standards für die Qualitätsmessung entwickelt. So wird hier seit Anfang 2008 der Standard zur Laufzeitmessung (EN 13850), dessen Anwendung innerhalb der EU vorgeschrieben ist, überarbeitet. Die Überarbeitung ist erforderlich, damit die Mitgliedstaaten den aktuellen Standard nach erfolgter Marktöffnung ggf. mit mehreren Marktteilnehmern anwenden können.
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1 ABl C 217 vom 11.8.2010, S. 7.
