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Unerlaubte Telefonwerbung (Cold Calls)

Verbraucherschutz bei unerlaubter Telefonwerbung

Belästigung durch unerlaubte Telefonwerbung

Viele Menschen fühlen sich belästigt: Das Telefon läutet und der Anrufer will ein Zeitschriftenabonnement, die Teilnahme an einem Glücksspiel, einen neuen Telefontarif oder Ähnliches verkaufen. Häufig wird den Angerufenen direkt oder in versteckter Form – z. B. als vermeintliche Meinungsumfrage – ein neuer Vertrag angeboten. Teilweise werden die Verbraucher sogar zum Abschluss oder zu einer Änderung eines Vertrags bewegt.
Verbraucher ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, war schon lange gesetzlich verboten. Dieses Verbot wurde jedoch in der Vergangenheit oft umgangen, weil sich der Anrufer auf eine angebliche Einwilligung berufen hat, die der Verbraucher aber häufig in einem anderen Zusammenhang abgegeben hatte. Darüber hinaus haben Anrufer oft ihre Rufnummer unterdrückt. Durch diese mangelnde Transparenz wurde der Verbraucherschutz unterlaufen. Deshalb hat der Gesetzgeber nun neue rechtliche Vorgaben zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung – sog. Cold Calls – geschaffen.


Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

Durch die neuen gesetzlichen Regelungen kann die Bundesnetzagentur Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung jetzt mit Geldbußen von bis zu 50.000 € ahnden. Oft behaupten die anrufenden Firmen, dass die Verbraucher eingewilligt haben, Werbeanrufe zu bekommen. Diese angeblichen Einwilligungen wurden jedoch häufig in einem völlig anderen Zusammenhang abgegeben. Der Gesetzgeber stellt jetzt klar, dass Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen jedoch vorher ausdrücklich eingewilligt haben müssen.


Verbot der Rufnummernunterdrückung

Bei Werbeanrufen darf der Anrufer jetzt auch seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße hiergegen können von der Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verfolgt werden.


Schutz der Verbraucher

Die Bundesnetzagentur verfolgt unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung. Dabei hat sie nunmehr auch die Befugnis, Bußgeldverfahren durchzuführen. Außerdem kann die Bundesnetzagentur – wie auch bisher bei einer rechtswidrigen Nummernnutzung – Maßnahmen wie Abmahnungen, Abschaltungen und Entzug von Rufnummern ergreifen.


Mithilfe der Verbraucher

Ihre Mitarbeit ist erforderlich, damit die Bundesnetzagentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken, Bußgeldverfahren einleiten, weitere Ermittlungen anstellen und bei nachgewiesenen Verstößen Verwarnungen aussprechen und Bußgelder verhängen kann. Bitte zeigen Sie der Bundesnetzagentur den Erhalt unerlaubter Telefonwerbung und/oder eine Rufnummernunterdrückung an und machen Sie bitte mindestens folgende Angaben:

  • Datum und Uhrzeit des Anrufs,
  • Name des Anrufers und – wenn möglich – die Rufnummer,
  • Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt,
  • Grund des Anrufs.

Sie finden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de ein Formblatt "Anzeige über den Erhalt unerlaubter Telefonwerbung", mit welchem Sie die erforderlichen Daten übermitteln können. Sollten Sie keinen Internetanschluss haben, können Sie das Formular auch beim Druckschriftenversand der Bundesnetzagentur bestellen.


Erweiterte Verbraucherrechte

Durch die neuen gesetzlichen Regelungen werden neue Bußgeldtatbestände geschaffen sowie Verbraucherrechte gestärkt und erweitert. Von vermeintlich abgeschlossenen Verträgen können sich Verbraucher nunmehr im Nachhinein durch ein erweitertes Widerrufsrecht oder eine vereinfachte Kündigung lösen. Bei zivilrechtlichen Einzelfragen wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.


Fragen zu unerlaubter Telefonwerbung

Fragen zum Formblatt, den Aufgaben der Bundesnetzagentur und rund um das Gesetz zur Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung beantworten wir Ihnen gerne unter der nachstehenden Kontaktadresse.

Bundesnetzagentur
Nördeltstraße 5
59872 Meschede

Telefon: +49 291 9955-206
Mo.-Mi. 9 bis 17 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 9 bis 16 Uhr

Telefax: +49 6321 934-111

E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

Internet:
www.bundesnetzagentur.de → Rufnummernmissbrauch-Spam-Unerlaubte Telefonwerbung

Weitere Informationen zu Rufnummernmissbrauch finden Sie im service "Verbraucherschutz bei Rufnummernmissbrauch", das Sie ebenfalls bei der

Bundesnetzagentur
Druckschriftenversand
Zeppelinstraße 16
99096 Erfurt

oder telefonisch unter +49 361 7398-272 bestellen können.

Stand: November 2009


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