Die Hilfe der Bundesnetzagentur bei Funkstörungen
Elektrische und elektronische Geräte sind im beruflichen und privaten Umfeld die kleinen Helfer, die aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken sind. Elektrische Geräte erzeugen jedoch auch ein elektromagnetisches Feld, das wie bei einem Sender - hier allerdings ungewollt - in die Umgebung abgestrahlt wird und zu Funkstörungen führen kann. Um Funkstörungen zu vermeiden, müssen alle elektrischen Geräte, die in den Handel gebracht werden, international und national festgelegten Eigenschaften und Betriebsbedingungen entsprechen. Die CE-Kennzeichnung am Gerät zeigt dem Verbraucher, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Bereits beim Inverkehrbringen werden die Geräte – wie z. B. Fernseher, Küchengeräte oder Werkzeuge – von der Bundesnetzagentur stichprobenartig überprüft.
Prasseln im Radio oder Streifen bzw. kleine Klötzchen auf dem Fernsehbildschirm sind häufige hör- und sichtbare Auswirkungen einer Funkstörung. Funkstörungen können aber auch den Funksprechverkehr von Rettungsdiensten, Polizei und Feuerwehr beeinträchtigen und somit eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Nicht zugelassene Funkanlagen können ebenfalls Auslöser für Funkstörungen sein, wie z. B. das aus dem Urlaub mitgebrachte preiswerte schnurlose Telefon. Solche Geräte werden leider auch noch in Deutschland von einigen Händlern mit Hinweisen wie "nur für den Export bestimmt" angeboten. Diese Funkanlagen arbeiten auf Frequenzen oder mit Sendeleistungen, die in der Vielzahl der Fälle gravierende Störungen hervorrufen.
Die Auswirkungen von Funkstörungen sind zwar für jedermann sofort erkennbar, die Ursache dagegen nicht. Um eine Störquelle zu ermitteln, sind Fachleute und eine spezielle Messtechnik notwendig. Beides findet der Verbraucher bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Ein Anruf bei der Funkstörungsannahme unter der bundesweiten Telefonnummer 0180 3 23 23 23 (Festnetzpreis 9 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min) und der deutschland-weite Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur wird schnellstmöglich aktiv.
Die Suche nach der Störquelle ist in vielen Fällen mit hohem Aufwand verbunden, aber für denjenigen, der von der Störung betroffen ist, dennoch kostenfrei. Bevor jedoch zum Hörer gegriffen wird, sollte sicher sein, dass das eigene Fernsehgerät oder die eigene Kabelanlage in Ordnung sind. Kosten entstehen demjenigen, der Störungen dadurch verursacht, dass geltende Bestimmungen nicht eingehalten werden. In diesen Fällen ist die Bundesnetzagentur berechtigt, dem Störungsverursacher den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Bundeseinheitliche Rufnummer der Funkstörungsannahme:
0180 3 23 23 23
(Festnetzpreis 9 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Diese Servicerufnummer ist 24 Stunden am Tag erreichbar.
Sie werden automatisch an die zuständige Außenstelle weitergeleitet.
Stand: März 2010
