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Rufnummernmissbrauch

Verbraucherschutz bei Rufnummernmissbrauch

Das Internet und neuartige Telefondienste haben dem Verbraucher zahlreiche Vorteile eröffnet. Allerdings kann es auch immer wieder dazu kommen, dass unseriöse Anbieter versuchen, die neuen Kommunikationstechnologien mit Tricks und Täuschungen gewinnbringend für sich zu nutzen. So kommt es zu Rufnummernmissbrauch in verschiedenster Form:

  • Rufnummern werden über Telefon, SMS, Telefax oder E-Mail unverlangt beworben, um lukrative Rückrufe zu provozieren,
  • Preise für Premiumdienste, wie (0)900er Rufnummern, werden in der Werbung gar nicht, nur unleserlich, verzögert oder unverständlich angegeben.

Wie schützt die Bundesnetzagentur den Verbraucher?

Die Bundesnetzagentur hat den gesetzlichen Auftrag, Rufnummernmissbrauch festzustellen und zu verfolgen. Ziel ist es, Verbraucher und Unternehmen vor dubiosen Geschäftsmodellen zu schützen. Hierzu kann die Bundesnetzagentur im Rahmen der Nummernverwaltung folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Abmahnungen,
  • Abschaltung und Entzug von Rufnummern,
  • Untersagung von Rechnungslegung und Inkassierung,
  • Widerruf oder Rücknahme von Registrierungsbescheiden,
  • Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln sowie
  • Bußgeldverfahren.

All diese Maßnahmen führen dazu, dass sich der Missbrauch für die Verursacher nicht mehr lohnt. Die Bundesnetzagentur kann nur eingreifen, wenn sie sicher ist, dass Rufnummernmissbrauch vorliegt. Dazu wertet sie die Beschwerden der Verbraucher aus und führt eigene Ermittlungen durch. Die ergriffenen Maßnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.

Tabelle: Übersicht über die verbraucherschützenden Regelungen

Zusätzlich steht eine tabellarische Übersicht über die gesetzlichen Regelungen im Telekommunikationsgesetz als Download zur Verfügung:

Übersicht über die verbraucherschützenden Regelungen (pdf/87 KB)

Rechtslage

Seit dem 1. September 2007 gelten zusätzliche Bestimmungen zur Verhinderung und Verfolgung von Rufnummernmissbrauch. Die §§ 66a ff. Telekommunikationsgesetz (TKG) räumen dem Verbraucher u. a. Auskunftsrechte über Rufnummerninhaber ein, setzen ein Umgehungsverbot in Kraft und schreiben z. B. vor, dass bei einer Vielzahl von Dienstearten, Verbraucher genaue Preis- und Vertragsinformationen in schriftlicher oder mündlicher Form erhalten müssen. Einen Überblick über die Regelungen finden Sie in der Tabelle auf Seite drei. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns!

Achten Sie darauf, dass Sie für die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche und die hierfür erforderliche Beweissicherung selbst verantwortlich sind. Unterstützung liefern hier Rechtsbeistände oder die örtlichen Verbraucherzentralen.

Kontakt bei Fragen zu Rufnummernmissbrauch, Spam und unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat eine gesonderte Fax-Nummer und E-Mail-Adresse für Verbraucher eingerichtet, die sich über Missbrauchsfälle und unerlaubte Telefonwerbung beschweren wollen. An diese können Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen samt einer kurzen Schilderung des Sachverhalts senden. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie Formblätter, die eine Hilfestellung beim Beschreiben des Sachverhalts geben. Über das Ergebnis Ihrer Beschwerde werden Sie automatisch von uns informiert.

Bundesnetzagentur
Nördeltstraße 5
59872 Meschede

Telefon: +49 291 9955-206
Telefax: +49 6231 934-111
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

Stand: April 2010


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