Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur
Seit dem 1.Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen.
Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" zu verwenden. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen in dem gesonderten Dokument.
Formular Meldung von Photovoltaikanlagen (pdf/429 KB)
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Rückfragen
Die Bundesnetzagentur versendet nach Erfassung der gemeldeten Daten als Service eine Registrierungsbestätigung mit einer Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung. Aufgrund der Vielzahl von Dateneingängen bei der Bundesnetzagentur kann sich der Versand der Registrierungsbestätigung um bis zu drei Monate verzögern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Nachfragen zum Bearbeitungsstand nicht beantwortet werden können.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern, die Meldung vor Absendung an die Bundesnetzagentur zu kopieren. Diese muss ggf. dem Netzbetreiber als Nachweis der Meldung der PV-Anlage an die Bundesnetzagentur vorgelegt werden, da der Netzbetreiber vor Auszahlung der Vergütung nach §§ 32 und 33 EEG prüfen muss, ob die Photovoltaikanlage der Bundesnetzagentur gemeldet wurde.
Die Kontaktaufnahme zur Bundesnetzagentur kann erfolgen
- per E-Mail: kontakt-solaranlagen@bnetza.de
- per Fax: 0180 5 734870-1001
(Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreis max. 42 ct/min)
- telefonisch: 0561/7292-120
(montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr)
- schriftlich:
Bundesnetzagentur
DLZ 60
Postfach 10 04 40
34004 Kassel
Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2010
