Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur
Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung dieser Anlagen zu melden (vgl. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a).
Zur Meldung steht das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Hierfür gilt:
- Das PV-Meldeportal kann nur von den Anlagenbetreibern genutzt werden. Dritte (Fachbetriebe, Dienstleister etc.) können im Auftrag der Anlagenbetreiber keine Meldungen über das PV-Meldeportal vornehmen. Fachbetriebe können aber als Service mit den Anlagenbetreibern klären, welche konkreten Daten die Anlagenbetreiber an die Bundesnetzagentur übermitteln müssen.
- PV-Anlagen, die zuvor über das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang an die Bundesnetzagentur gemeldet wurden, können nicht über das PV-Meldeportal eingesehen werden. Notwendige Änderungsmitteilungen zu solchen PV-Anlagen sind nicht über das PV-Meldeportal möglich. Diese können unter Angabe der Registrierungsnummer per Brief, Fax oder E-Mail der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden.
Inhalt der zu übermittelnden Daten:
Der Bundesnetzagentur sind PV-Anlagen zu melden, für die eine Vergütung nach § 32 EEG (für sog. Freiflächenanlagen) oder § 33 EEG (für Anlagen in, an oder auf Gebäuden) gezahlt werden soll oder deren Strom nach § 33b Nr. 1 oder 2 EEG direkt vermarktet werden soll.
Zu diesen Anlagen sind folgende Daten zu übermitteln:
- Standort der Anlage (gekennzeichnet durch Straße und Hausnummer oder Flurstück, PLZ, Ort oder Gemarkung, Bundesland)
- Neu installierte Nennleistung aller Module in kWp (anzugeben ist nur die Summe der Nennleistung der Module, die seit dem 1. Januar 2009 neu installiert und noch nicht der Bundesnetzagentur gemeldet wurde)
- Tag der Inbetriebnahme der Module
Zur Anlagenbetreiberin/zum Anlagenbetreiber sind zu übermitteln:
- Name und postalische Anschrift
- E-Mail-Adresse und selbst gewähltes Passwort
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Inbetriebnahmedatum verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Vor Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen.
Die Bundesnetzagentur versendet nach Übernahme der Daten an die Anlagenbetreiber eine Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung.
- Zugang zum PV-Meldeportal mit weiteren Erläuterungen.
Rückfragen
Fragen zur Meldung von PV-Anlagen können an die Bundesnetzagentur gerichtet werden:
- per E-Mail: kontakt-solaranlagen@bnetza.de
- per Fax: 0180 5 734870-1001
(Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreis max. 42 ct/min)
- telefonisch: 0561/7292-120
(montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr)
- schriftlich:
Bundesnetzagentur
DLZ 60
Postfach 10 04 40
34004 Kassel
